Kennzeichnung: Kärnten
Ist ein Chip vorgeschrieben, und gibt es ein Hunderegister? Das steht für Kärnten in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.
belegtgeprüft am 28. Oktober 2026
Kurzwert
Chip-Pflicht für alle Hunde, mit Register
Die Regel
Bundesweit gilt: Jeder Hund muss auf Kosten des Halters von einem Tierarzt mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden, Welpen spätestens mit drei Monaten und jedenfalls vor der ersten Weitergabe (§ 24a Abs. 3 TSchG). Binnen eines Monats nach Kennzeichnung, Einreise oder Übernahme ist der Hund in der länderübergreifenden Datenbank des Bundes (Heimtierdatenbank) zu melden – selbst über das Portal, über die Behörde oder durch den Tierarzt (§ 24a Abs. 4 TSchG). Das K-LSiG enthält keine eigene Meldepflicht; für die Hundeabgabe ist der Hund aber binnen eines Monats beim Gemeindeamt zu melden und muss außerhalb des Hauses eine Hundemarke tragen (§§ 9 und 10 K-HAG).
Quelle
Weitere Quellen
- RIS (Landesrecht Kärnten): Kärntner Landessicherheitsgesetz (K-LSiG), LGBl. Nr. 74/1977, Fassung vom 28.10.2026
- RIS (Landesrecht Kärnten): Hundeabgabengesetz (K-HAG), LGBl. Nr. 18/1970, Fassung vom 28.10.2026
geprüft am 28. Oktober 2026
Kennzeichnung in den anderen Bundesländern
Hunderegeln Kärnten: alle sechs ThemenKennzeichnung in allen Bundesländern
Angaben ohne Gewähr
Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.
Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.
Weiter bei DOGSY
Bei DOGSY vernetzen sich Hundehalter, Hundesitter und alle, die Hunde mögen.