Kennzeichnung

Kennzeichnung: Oberösterreich

Ist ein Chip vorgeschrieben, und gibt es ein Hunderegister? Das steht für Oberösterreich in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Chip-Pflicht für alle Hunde, mit Register

Die Regel

Bundesweit gilt: Jeder Hund muss auf Kosten des Halters von einem Tierarzt mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden, Welpen spätestens mit drei Monaten und jedenfalls vor der ersten Weitergabe (§ 24a Abs. 3 TSchG). Binnen eines Monats nach Kennzeichnung, Einreise oder Übernahme ist der Hund in der länderübergreifenden Datenbank des Bundes (Heimtierdatenbank) zu melden – selbst über das Portal, über die Behörde oder durch den Tierarzt (§ 24a Abs. 4 TSchG). In Oberösterreich ist ein über zwölf Wochen alter Hund binnen fünf Werktagen der Hauptwohnsitzgemeinde zu melden, mit der Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank (nachreichbar binnen zwei Monaten); die Daten kommen ins Oö. Hunderegister (§ 2 Abs. 1, 2 und 5 Oö. Hundehaltegesetz 2024).

Quelle

RIS (Bundesrecht konsolidiert): Tierschutzgesetz (TSchG), BGBl. I Nr. 118/2004, § 24a, Fassung vom 28.10.2026

Weitere Quellen

geprüft am 28. Oktober 2026

Kennzeichnung in den anderen Bundesländern

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Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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