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Wie melde ich meinen Hund in der Schweiz an, um oder ab?

Bevor du zum ersten Mal einen Hund hältst, meldest du dich bei der Stelle, die dein Kanton bestimmt – meistens die Gemeinde – und bekommst eine Personen-ID für die nationale Hundedatenbank AMICUS. Den Hund selbst chippt und registriert der Tierarzt, spätestens drei Monate nach der Geburt und in jedem Fall vor der ersten Weitergabe. Kauf, Verkauf, Abgabe oder Übernahme für länger als drei Monate und den Tod des Hundes trägst du innert zehn Tagen in AMICUS ein; Namens- und Adressänderungen meldest du innert zehn Tagen der zuständigen Stelle.

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Muss mein Hund einen Mikrochip haben, und wer setzt ihn?

Ja. Jeder Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden: spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall aber, bevor ihn die Person weitergibt, bei der er geboren wurde. Den Chip setzen darf nur ein Tierarzt mit Praxis in der Schweiz und kantonaler Bewilligung. Dabei werden unter anderem Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Rasse und Fellfarbe des Hundes, die Person, bei der er geboren wurde, der aktuelle Halter und die Chipnummer erfasst. Ist ein Chip nicht mehr lesbar, kann der Tierarzt einen neuen setzen.

Was ist AMICUS, und wer trägt meinen Hund dort ein?

AMICUS ist die nationale Datenbank für Hunde in der Schweiz. Die Identitas AG betreibt sie im Auftrag der Kantone. Deinen Hund trägt der Tierarzt ein, wenn er den Chip setzt oder bei einem Hund aus dem Ausland den Chip prüft. Nimm dafür deine Personen-ID mit.

Wie werde ich als Halter erfasst?

Bevor du zum ersten Mal einen Hund hältst, einen Hund aus dem Ausland einführst oder einen Hund für mehr als drei Monate übernimmst, meldest du dich bei der zuständigen Stelle deines Wohnkantons. Welche Stelle das ist, bestimmt der Kanton – meistens ist es die Gemeinde. Sie erfasst Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht und Adresse, mit deinem Einverständnis auch Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Danach bekommst du per Post oder E-Mail deine Personen-ID und die Zugangsdaten für AMICUS. Erfasst werden Personen ab 16 Jahren; bei Jüngeren wird der gesetzliche Vertreter erfasst. Dein Kanton kann weitere Meldungen verlangen – im Kanton Zürich zum Beispiel meldest du den Hund zusätzlich innert zehn Tagen nach der Übernahme bei der Wohngemeinde.

Hier kann dein Kanton oder deine Gemeinde Eigenes regeln. Was in deinem Kanton zu «Hundesteuer» und «Melden & registrieren» gilt, steht im Kantons-Wegweiser.

Welche Fristen gelten?

Nach Bundesrecht gilt: Chip und Registrierung spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall vor der ersten Weitergabe. Hund aus dem Ausland: Chip innert zehn Tagen nach der Einfuhr von einem Tierarzt prüfen lassen. Kauf, Verkauf, Abgabe oder Übernahme für länger als drei Monate: innert zehn Tagen in AMICUS eintragen. Tod des Hundes: innert zehn Tagen in AMICUS eintragen. Namens- oder Adressänderung: innert zehn Tagen der zuständigen Stelle melden, bei einem Umzug der Stelle am neuen Wohnort. Dein Kanton kann zusätzliche Pflichten und Fristen haben.

Hier kann dein Kanton oder deine Gemeinde Eigenes regeln. Was in deinem Kanton zu «Hundesteuer» und «Melden & registrieren» gilt, steht im Kantons-Wegweiser.

Wie melde ich es, wenn ich einen Hund abgebe oder übernehme?

Ein Halterwechsel besteht in AMICUS aus zwei Meldungen: Der bisherige Halter erfasst eine «Weitergabe», der neue Halter bestätigt danach die «Übernahme». Für die Weitergabe brauchst du die Personen-ID sowie Vor- und Nachnamen des neuen Halters. Erst mit der Übernahme ist der Wechsel abgeschlossen. Beide müssen ihren Teil innert zehn Tagen erfassen. Fehlt eine der beiden Meldungen, kann dir die Gemeinde helfen – nimm vorhandene Dokumente wie Heimtierpass oder Impfbüchlein mit.

Muss ich es melden, wenn ich einen Hund nur eine Zeit lang betreue?

Geht es nicht um Kauf oder Verkauf, kommt es nach der Verordnung des Bundes auf die Dauer an: Melden musst du nur, wenn du einen Hund für länger als drei Monate übernimmst. Dann meldest du dich vorher bei der zuständigen Stelle, und Abgabe und Übernahme werden innert zehn Tagen in AMICUS eingetragen. Ob dein Kanton für kürzere Betreuungen etwas verlangt, erfährst du bei deiner Gemeinde.

Hier kann dein Kanton oder deine Gemeinde Eigenes regeln. Was in deinem Kanton zu «Hundesteuer» und «Melden & registrieren» gilt, steht im Kantons-Wegweiser.

Was muss ich melden, wenn ich umziehe oder meinen Namen ändere?

Namens- und Adressänderungen meldest du innert zehn Tagen der zuständigen Stelle, bei einem Umzug der Stelle an deinem neuen Wohnort. Sie trägt die Änderung in AMICUS ein. Telefonnummer und E-Mail-Adresse kannst du in deinem AMICUS-Konto selbst ändern – halte sie aktuell, damit man dich erreicht, wenn dein Hund entläuft. Ziehst du ins Ausland, meldet die Gemeinde einen «Wegzug ins Ausland»; Hunde, die dann auf deine Personen-ID registriert sind, gelten damit automatisch als «exportiert».

Hier kann dein Kanton oder deine Gemeinde Eigenes regeln. Was in deinem Kanton zu «Hundesteuer» und «Melden & registrieren» gilt, steht im Kantons-Wegweiser.

Was muss ich tun, wenn mein Hund stirbt?

Trag den Tod innert zehn Tagen in AMICUS ein: Im Tierdetail gibst du das Todesdatum ein. Du kannst auch deinen Tierarzt oder die Gemeinde bitten, das für dich zu erfassen. Dein Kanton kann zusätzlich eine Meldung verlangen – im Kanton Zürich zum Beispiel auch an die Wohngemeinde. Deine Daten als Halter werden zehn Jahre nach dem Tod deines letzten Hundes gelöscht.

Hier kann dein Kanton oder deine Gemeinde Eigenes regeln. Was in deinem Kanton zu «Hundesteuer» und «Melden & registrieren» gilt, steht im Kantons-Wegweiser.

Was gilt bei einem Hund aus dem Ausland?

Willst du einen Hund in die Schweiz einführen, meldest du dich vorher bei der zuständigen Stelle. Innert zehn Tagen nach der Einfuhr lässt du den Chip von einem Tierarzt prüfen; er trägt den Hund dann als «Import» in AMICUS ein. Ausgenommen sind Hunde, die nur für Ferien oder einen anderen kurzen Aufenthalt vorübergehend in die Schweiz kommen. Die Verordnung verlangt dabei ausdrücklich nur die Prüfung der Kennzeichnung; das Merkblatt von AMICUS nennt zusätzlich eine Kontrolle des Gesundheitszustands. Frag im Zweifel deinen Tierarzt oder das kantonale Veterinäramt.

Nicht eindeutig belegt. Die offiziellen Quellen sagen dazu nicht genau dasselbe – darum sind unten alle genannt. Frag im Zweifel bei der im Abschnitt genannten Stelle nach.

Welche Hunde darf ich nicht in die Schweiz einführen?

Hunde mit gekürzten (coupierten) Ohren oder gekürzter Rute dürfen grundsätzlich nicht eingeführt werden. Ausnahmen gelten, wenn das Kürzen aus medizinischen Gründen nötig war, und für Hunde, die als Übersiedlungsgut beim Umzug in die Schweiz mitkommen. Wohnst du in der Schweiz und willst einen Hund mit gekürzten Ohren oder gekürzter Rute einführen, musst du dem BLV vorher nachweisen, dass das Kürzen medizinisch nötig war oder die Rute von Geburt an kurz ist; das BLV stellt dir dann eine Bestätigung aus. Welpen unter 15 Wochen dürfen nicht eingeführt werden, wenn das gewerbsmässig geschieht oder wenn sie den Eigentümer wechseln sollen. Welpen unter 8 Wochen dürfen nur zusammen mit der Mutter oder einer Amme eingeführt werden.

Mein Hund hat eine kurze Rute oder gekürzte Ohren – muss ich das melden?

Ja. Das Kürzen von Rute und Ohren ist in der Schweiz verboten. Wurden die Ohren oder die Rute deines Hundes aus medizinischen Gründen gekürzt oder hat er von Geburt an eine kurze Rute, meldest du das der kantonalen Fachstelle, die der Kantonstierarzt leitet. Sie trägt es in AMICUS ein. Das gilt auch für eingeführte Hunde mit verkürzten Ohren oder verkürzter Rute.

Hier kann dein Kanton oder deine Gemeinde Eigenes regeln. Was in deinem Kanton zu «Hundesteuer» und «Melden & registrieren» gilt, steht im Kantons-Wegweiser.

Was trage ich ein, wenn mein Hund ins Ausland geht?

In AMICUS kannst du für deinen Hund eine Ferienadresse eintragen. Für einen Export gibt es den Reiter «Exportadresse im Ausland» mit Exportdatum und Land; laut AMICUS-Prozessübersicht muss der Halter einen Export eintragen. Die Tierseuchenverordnung nennt für einen Auslandaufenthalt des Hundes keine Meldepflicht, und ab welcher Dauer ein Aufenthalt als Export gilt, sagen die Quellen nicht. Frag vor einer längeren Abwesenheit beim Helpdesk von AMICUS nach. Kommt ein Hund, der ins Ausland abgemeldet wurde, zurück, meldet ihn der Tierarzt als «Re-Import». Für Reisen mit dem Hund ins Ausland gelten eigene Vorschriften, die sich von der Registrierung in der Schweiz unterscheiden.

Nicht eindeutig belegt. Die offiziellen Quellen sagen dazu nicht genau dasselbe – darum sind unten alle genannt. Frag im Zweifel bei der im Abschnitt genannten Stelle nach.

Was kostet die Registrierung, und wer verlangt die Gebühr?

Die erste Registrierung eines Hundes in AMICUS kostet eine Gebühr. Laut der Preisliste im AMICUS-Handbuch für Tierärzte (Stand Mai 2025), die mit den Kantonen vertraglich festgelegt ist, beträgt sie CHF 26. Gleich viel kosten eine Nachregistrierung (für einen Hund, der schon von einem Schweizer Tierarzt gechippt, aber noch nicht in AMICUS registriert ist), eine Importmeldung und die Meldung einer Folgekennzeichnung, wenn der Tierarzt einen neuen Chip setzt, weil der alte nicht mehr lesbar ist. Die Meldung eines Re-Imports (ein ins Ausland abgemeldeter Hund kommt zurück) kostet nichts. Diese Beträge sind Gebühren für die Meldung in AMICUS, nicht der Preis der Tierarztpraxis für Chip und Arbeit. Die Gebühr schuldest du als Halter; verrechnet wird sie der Tierarztpraxis, die sie dir weiterverrechnen kann. Was die Praxis für Chip und Arbeit verlangt, steht in diesen Quellen nicht – frag dort nach.

Wer erhebt die Hundesteuer, und wo melde ich sie an?

Die Hundesteuer erheben die Kantone und/oder die Gemeinden, und zwar jedes Jahr. Wie hoch sie ist, kann je nach Grösse oder Gewicht des Hundes verschieden sein und innerhalb eines Kantons von Gemeinde zu Gemeinde abweichen. Für bestimmte Hunde, etwa Blinden-, Dienst- oder Rettungshunde, gibt es teils Erleichterungen oder eine Befreiung. Was in deinem Kanton gilt, findest du auf deiner Kantonsseite. Wo du den Hund für die Steuer anmeldest und wie viel du genau zahlst, sagen dir Kanton oder Gemeinde.

Hier kann dein Kanton oder deine Gemeinde Eigenes regeln. Was in deinem Kanton zu «Hundesteuer» und «Melden & registrieren» gilt, steht im Kantons-Wegweiser.

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