Darf mein Hund in Zug, Bus, Tram, Postauto und Schiff mitfahren, und was kostet das?
Ja, dein Hund darf mitfahren, solange er niemanden gefährdet oder belästigt; im Fahrzeug und an der Haltestelle muss er an der Leine sein. Er braucht ein Billett zum halben Preis der 2. Klasse, eine Hunde-Tageskarte für 25 Franken (ab 13. Dezember 2026: 27 Franken) oder einen Hunde-Pass für 60 Franken im Monat oder 350 Franken im Jahr (Preis bis 12. Dezember 2026). Kleine Hunde bis 30 cm Risthöhe reisen in einem geeigneten Behälter gratis; für jeden Sitzplatz, den der Behälter belegt, bezahlst du ein Billett zum halben Preis der 2. Klasse.
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Darf mein Hund mitfahren, und braucht er ein Billett?
Ja, Hunde dürfen mitfahren, solange sie weder Menschen noch andere Tiere gefährden oder belästigen. Beschweren sich Mitreisende, entscheidet das Personal, ob dein Hund an einem anderen geeigneten Ort mitfährt. Dein Hund braucht ein eigenes Billett: entweder ein Billett 2. Klasse zum halben Preis, eine Hunde-Tageskarte oder einen Hunde-Pass. Ausnahmen gelten für kleine Hunde in einem Behälter, für Blindenführ- und Assistenzhunde mit Begleitabo und für Nutzhunde mit Nutzhunde-Pass (siehe unten). Ein E-Ticket für den Hund lautet auf den Namen und das Geburtsdatum der Person, die mit dem Hund reist; diese muss sich ausweisen können. In zuschlagspflichtigen Zügen bezahlst du für den Hund keinen Zuschlag. Für Nachtangebote und auf einzelnen Kursen oder Linien mit Pauschalzuschlag können andere Regeln gelten. Diese Regeln legen die Tarife des öffentlichen Verkehrs fest; das Bundesrecht überlässt ihnen diese Frage. Tarifverbünde können ergänzende oder abweichende Regeln haben.
Weitere Quellen
- Alliance SwissPass, Tarif 654 «Tarif für Generalabonnement und Halbtax, GA Night und Zusatzangebote» (Ausgabe 01.06.2026), Ziff. 11.2.1.1Stand: September 2026
- Alliance SwissPass, Tarif 601 «Allgemeiner Personentarif» (Ausgabe 01.06.2026), Ziff. 6.1.4, 6.2.1 und 6.3.1Stand: September 2026
- Verordnung über die Personenbeförderung (VPB, SR 745.11), Art. 63 Abs. 3Stand: September 2026
Gibt es eine Grenze nach Grösse, und was gilt für kleine Hunde?
Kleine Hunde mit einer Risthöhe bis 30 cm reisen gratis, wenn sie in einem Käfig, einem Korb, einer Transportbox oder einem anderen geeigneten, tiergerechten Behälter sind – wie Handgepäck. Stellst du den Behälter auf einen Sitzplatz, bezahlst du für jeden belegten Sitzplatz ein Billett 2. Klasse zum halben Preis. Nimmst du den kleinen Hund aus dem Behälter, braucht er ein eigenes Billett. Für alle anderen Hunde, egal wie gross, bezahlst du den halben Preis der 2. Klasse oder nutzt eine Hunde-Tageskarte oder einen Hunde-Pass. Eine Grössengrenze nach oben nennen die Quellen nicht.
Quelle: Alliance SwissPass, Tarif 600 «Gemeinsame Tarif-Nebenbestimmungen für den nationalen Direkten Verkehr und die Verbünde» (Ausgabe 01.06.2026), Ziff. 8.2 und 8.3Stand: September 2026
Weitere Quellen
- SBB, «Reisen mit Hunden: Alle Billette im Überblick»Stand: September 2026
Was kostet eine Tageskarte für meinen Hund?
Die Hunde-Tageskarte kostet 25 Franken. Ab dem 13. Dezember 2026 kostet sie laut SBB 27 Franken. Sie gilt am gewählten Tag bis 5 Uhr des Folgetags, und zwar überall dort, wo auch das GA gilt. Du kannst sie nur nutzen, wenn du selbst einen gültigen Fahrausweis hast. Für jeden Hund brauchst du eine eigene Hunde-Tageskarte. Sie lautet auf den Namen und das Geburtsdatum der Person, die den Hund begleitet.
Quelle: Alliance SwissPass, Tarif 654 «Tarif für Generalabonnement und Halbtax, GA Night und Zusatzangebote» (Ausgabe 01.06.2026), Ziff. 9.1.1.3, 11.2 und 13.2.6Stand: September 2026
Weitere Quellen
- SBB, «Hunde-Tageskarte» – Preis ab 13. Dezember 2026, GeltungsdauerStand: September 2026
Gibt es ein Monats- oder Jahresabo für meinen Hund?
Ja, den Hunde-Pass: Bis zum 12. Dezember 2026 kostet der Hunde-Pass Monat 60 Franken und der Hunde-Pass Jahr 350 Franken. Einen Preis ab dem 13. Dezember 2026 nennen die Quellen noch nicht. Mit dem Hunde-Pass fährt ein Hund bei beliebig vielen Fahrten überall dort mit, wo auch das GA gilt. Du selbst brauchst einen gültigen Fahrausweis. Der Hunde-Pass wird auf deinen SwissPass geladen, ist persönlich und nicht übertragbar. Mit einem Hunde-Pass darf jeweils ein beliebiger Hund mitfahren. Reisen mehrere Hunde gleichzeitig mit, brauchst du für jeden einen Hunde-Pass. Fährt eine andere Person oft allein mit deinem Hund, braucht sie einen eigenen Hunde-Pass; fährt sie nur gelegentlich mit ihm, löst sie für den Hund ein Billett 2. Klasse zum halben Preis oder eine Hunde-Tageskarte. Der Hunde-Pass verlängert sich nicht automatisch.
Quelle: Alliance SwissPass, Tarif 654 «Tarif für Generalabonnement und Halbtax, GA Night und Zusatzangebote» (Ausgabe 01.06.2026), Ziff. 7 und 13.2.3Stand: September 2026
Weitere Quellen
- SBB, «Hunde-Pass» – Preise, pro Person ein Hunde-PassStand: September 2026
Gelten diese Regeln auch in Bus, Tram, Schiff und Bergbahn?
Die Regeln für Hunde stehen im gemeinsamen Tarif der Transportunternehmen im nationalen Direkten Verkehr und der Tarifverbünde (Tarif 600 der Alliance SwissPass). Mit «Fahrzeugen» meint dieser Tarif Züge, Bergbahnen, Schiffe, Autobusse und andere Transportmittel. Welche Unternehmen und Verbünde den Tarif anwenden, steht in seinem Anwendungsbereich unter allianceswisspass.ch/awb. Ergänzende oder abweichende Bestimmungen der Tarifverbünde stehen in deren eigenen Tarifen. Hunde-Tageskarte und Hunde-Pass gelten überall dort, wo das GA gilt: laut SBB auf Bahnen, Schiffen und Postautolinien sowie auf Tram- und Busstrecken in den meisten Städten und Agglomerationen. Ausserhalb des GA-Geltungsbereichs gelten Hunde-Tageskarte und Hunde-Pass nicht. Dort löst du für deinen Hund ein Billett 2. Klasse zum halben Preis, sofern das Unternehmen den Tarif 600 anwendet.
Muss mein Hund an die Leine, und braucht er einen Maulkorb?
Im Fahrzeug und an der Haltestelle muss dein Hund an der Leine sein. Du bist für deinen Hund selbst verantwortlich und musst ihn selbst beaufsichtigen. Mitfahren darf er nur, wenn er weder Menschen noch andere Tiere gefährdet oder belästigt; beschweren sich Mitreisende, entscheidet das Personal, wo er mitfährt. Eine Maulkorbpflicht nennt der Tarif nicht. Ob dein Kanton für deinen Hund einen Maulkorb oder eine Leine verlangt, zum Beispiel bei Listenhunden, steht auf der Kantonsseite.
Hier kann dein Kanton oder deine Gemeinde Eigenes regeln. Was in deinem Kanton zu «Leinenpflicht» und «Rasseregeln» gilt, steht im Kantons-Wegweiser.
Darf mein Hund auf den Sitz?
Nur in einem geeigneten Behälter. Für jeden Sitzplatz, den der Behälter belegt, bezahlst du ein Billett 2. Klasse zum halben Preis. Laut SBB muss dein Hund unter deinem Sitz Platz nehmen, damit der Durchgang für die anderen Reisenden frei bleibt.
Quelle: Alliance SwissPass, Tarif 600 «Gemeinsame Tarif-Nebenbestimmungen für den nationalen Direkten Verkehr und die Verbünde» (Ausgabe 01.06.2026), Ziff. 8.3Stand: September 2026
Weitere Quellen
- SBB, «Reisen mit Hunden: Alle Billette im Überblick»Stand: September 2026
Darf mein Hund in die 1. Klasse?
Ja. Auch wenn du in der 1. Klasse reist, bezahlst du für deinen Hund den halben Preis der 2. Klasse. Hunde-Tageskarte und Hunde-Pass gelten in der 1. und in der 2. Klasse; du selbst brauchst einen gültigen Fahrausweis für die Klasse, in der du reist.
Quelle: SBB, «Reisen mit Hunden: Alle Billette im Überblick»Stand: September 2026
Weitere Quellen
- Alliance SwissPass, Tarif 600 «Gemeinsame Tarif-Nebenbestimmungen für den nationalen Direkten Verkehr und die Verbünde» (Ausgabe 01.06.2026), Ziff. 8.2Stand: September 2026
- Alliance SwissPass, Tarif 654 «Tarif für Generalabonnement und Halbtax, GA Night und Zusatzangebote» (Ausgabe 01.06.2026), Ziff. 7.3.2 und 11.2.4Stand: September 2026
Darf mein Hund in den Speisewagen?
Nein. In Wagen mit Gastronomieangebot, zum Beispiel im Speisewagen, sind Tiere nicht erlaubt. Bei den Ausnahmen sind sich die Quellen nicht einig: Laut Tarif 600 gilt das Verbot nicht in Wagen der 1. Klasse mit Service am Platz. Laut Tarif 601 sind Hunde in zuschlagspflichtigen Zügen gerade aus Wagen ausgeschlossen, in denen Mahlzeiten am Platz serviert werden. Laut SBB gilt das Verbot nicht in Wagen mit zirkulierender Minibar. Erlaubt sind laut Tarif 600 Nutzhunde und laut SBB Blindenführ- und Hilfshunde. Setz dich mit deinem Hund darum nicht in einen Wagen mit Gastronomieangebot oder Service am Platz, ausser das Zugpersonal erlaubt es dir.
Nicht eindeutig belegt. Die offiziellen Quellen sagen dazu nicht genau dasselbe – darum sind unten alle genannt. Frag im Zweifel bei der im Abschnitt genannten Stelle nach.
Was gilt für Blindenführhunde und Assistenzhunde?
Menschen mit einer Behinderung können das Begleitabo bekommen, wenn sie in der Schweiz wohnen, mindestens 6 Jahre alt sind und auf einen Blindenführhund oder Assistenzhund angewiesen sind. Dafür braucht es einen Antrag mit ärztlicher Bestätigung. Damit fährt ihr Blindenführhund oder Assistenzhund in der 1. und 2. Klasse gratis mit; die Person mit Behinderung oder ihre Begleitperson braucht einen gültigen, bezahlten Fahrausweis. Das Begleitabo gilt überall dort, wo das Halbtax gilt. Blindenführhunde erkennt man am besonderen Geschirr und an der besonderen Plakette; Assistenzhunde müssen mit einer speziellen Marke am Halsband und/oder einer Schabracke (Gstältli) gekennzeichnet sein. Assistenzhunde in Ausbildung sowie Dienst-, Such-, Rettungs-, Lawinen- und Katastrophenhunde reisen mit dem kostenlosen Nutzhunde-Pass in der 1. und 2. Klasse gratis und ohne Zuschläge; die Begleitperson braucht einen gültigen Fahrausweis. Auch der Nutzhunde-Pass gilt überall dort, wo das Halbtax gilt. Den Nutzhunde-Pass bekommen nur Mitglieder von Organisationen mit Sitz in der Schweiz, die die Alliance SwissPass dafür berechtigt hat; Gesuche von Einzelpersonen werden nicht behandelt. Der Nutzhunde-Pass gilt 1 Jahr und verlängert sich nicht automatisch. Herdenschutz-, Trieb-, Jagd- und Therapiehunde bekommen keinen Nutzhunde-Pass; für sie gilt dasselbe wie für alle anderen Hunde. Nutzhunde dürfen auch in Wagen mit Gastronomieangebot.
Was gilt, wenn ich mit meinem Hund ins Ausland fahre?
Die Regeln und Preise auf dieser Seite stammen aus dem Tarif für den nationalen Verkehr und die Tarifverbünde in der Schweiz. Welche Regeln und Preise für deinen Hund auf der Strecke im Ausland gelten, erfährst du bei der Bahn deines Ziellandes. Was dein Hund für die Grenze braucht, steht im Ratgeber «Was brauche ich, um mit meinem Hund ins Ausland und zurück in die Schweiz zu reisen?».
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