Kurspflicht im Kanton Basel-Stadt
Was gilt bei der Kurspflicht im Kanton Basel-Stadt? Die Angabe kommt aus einer amtlichen Quelle, Stand Juli 2026.
Kurspflicht
Musst du mit deinem Hund einen Kurs besuchen?
Ja – seit 1. April 2025 gilt wieder eine Kurspflicht, aber nur für Ersthundehaltende. Wer zum ersten Mal einen Hund hält, muss den «Basiskurs Mensch & Hund Basel-Stadt» besuchen: 8 Praxis-Lektionen mit einzelnen Theorie-Teilen, ohne Prüfung. Die Lektionen müssen innerhalb von 12 Monaten nach der Übernahme des Hundes absolviert sein, der Hund muss zu Kursbeginn mindestens 4 Monate alt sein. Wer schon früher einen Hund gehalten hat, ist nicht betroffen. Ausgenommen sind zudem Dienst-, Blindenführ-, Behinderten- und Rettungshunde.
Quelle: Kanton Basel-Stadt, Medienmitteilung «Revision der Hundeverordnung in zwei Punkten»Stand: Juli 2026
Für die ganze Schweiz: Was verlangt das Gesetz, wenn ich in der Schweiz einen Hund halte?
Einordnung in einfachen Worten
Ob du mit deinem Hund einen Kurs besuchen musst, ist nicht überall gleich geregelt.
Häufige Fragen
Kurspflicht im Kanton Basel-Stadt: Gibt es eine Kurspflicht für Hundehalterinnen und Hundehalter?
Ja – seit 1. April 2025 gilt wieder eine Kurspflicht, aber nur für Ersthundehaltende. Wer zum ersten Mal einen Hund hält, muss den «Basiskurs Mensch & Hund Basel-Stadt» besuchen: 8 Praxis-Lektionen mit einzelnen Theorie-Teilen, ohne Prüfung. Die Lektionen müssen innerhalb von 12 Monaten nach der Übernahme des Hundes absolviert sein, der Hund muss zu Kursbeginn mindestens 4 Monate alt sein. Wer schon früher einen Hund gehalten hat, ist nicht betroffen. Ausgenommen sind zudem Dienst-, Blindenführ-, Behinderten- und Rettungshunde.
Kurspflicht im Kanton Basel-Stadt: Woher stammt die Angabe, und wie aktuell ist sie?
Die Quelle ist «Kanton Basel-Stadt, Medienmitteilung «Revision der Hundeverordnung in zwei Punkten»» (https://www.bs.ch/medienmitteilungen/2025-revision-der-hundeverordnung-zwei-punkten). Der Stand der Angabe ist Juli 2026.
Kurspflicht im Kanton Basel-Stadt: Wer gibt verbindlich Auskunft?
Verbindlich Auskunft gibt deine Gemeinde oder die zuständige Stelle des Kantons. Diese Seite gibt eine Orientierung und ist keine Rechtsberatung.
Kurspflicht: Gilt in anderen Kantonen dasselbe wie im Kanton Basel-Stadt?
Nicht unbedingt: Das kann sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Ob du mit deinem Hund einen Kurs besuchen musst, ist nicht überall gleich geregelt.
Kurspflicht im Kanton Basel-Stadt: Welche weiteren Hunderegeln gibt es?
Auf der Seite «Hunderegeln im Kanton Basel-Stadt» stehen auch: Leinenpflicht, Hundesteuer, Listenhunde und Meldepflicht. Jede Angabe steht mit Quelle und Stand da.
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