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Kurspflicht im Kanton Wallis

Was gilt bei der Kurspflicht im Kanton Wallis? Die Angabe kommt aus einer amtlichen Quelle, Stand Juli 2026.

Kurspflicht

Musst du mit deinem Hund einen Kurs besuchen?

Wer nicht nachweisen kann, schon früher einen Hund gehalten zu haben, muss einen praktischen Kurs besuchen – seit 1. Januar 2020. Die Pflicht gilt für Halterinnen und Halter über 16 Jahren. Der Kurs dauert mindestens 6 Stunden oder 8 Lektionen zu 45 Minuten und muss spätestens 12 Monate nach der Übernahme des Hundes absolviert sein, frühestens aber, wenn der Hund 8 Monate alt ist. Die Kursbestätigung legst du deiner Gemeinde vor. Nicht kurspflichtig sind unter anderem Personen mit dem Nationalen Hundehalter-Brevet (NHB) sowie Halterinnen und Halter von Blindenführ-, Assistenz- und Diensthunden.

Quelle: Kanton Wallis, Verordnung über die Ausbildung von neuen HundehalternStand: Juli 2026

Für die ganze Schweiz: Was verlangt das Gesetz, wenn ich in der Schweiz einen Hund halte?

Einordnung in einfachen Worten

Ob du mit deinem Hund einen Kurs besuchen musst, ist nicht überall gleich geregelt.

Häufige Fragen

Kurspflicht im Kanton Wallis: Was gilt?

Wer nicht nachweisen kann, schon früher einen Hund gehalten zu haben, muss einen praktischen Kurs besuchen – seit 1. Januar 2020. Die Pflicht gilt für Halterinnen und Halter über 16 Jahren. Der Kurs dauert mindestens 6 Stunden oder 8 Lektionen zu 45 Minuten und muss spätestens 12 Monate nach der Übernahme des Hundes absolviert sein, frühestens aber, wenn der Hund 8 Monate alt ist. Die Kursbestätigung legst du deiner Gemeinde vor. Nicht kurspflichtig sind unter anderem Personen mit dem Nationalen Hundehalter-Brevet (NHB) sowie Halterinnen und Halter von Blindenführ-, Assistenz- und Diensthunden.

Kurspflicht im Kanton Wallis: Woher stammt die Angabe, und wie aktuell ist sie?

Die Quelle ist «Kanton Wallis, Verordnung über die Ausbildung von neuen Hundehaltern» (https://lex.vs.ch/app/de/texts_of_law/455.100). Der Stand der Angabe ist Juli 2026.

Kurspflicht im Kanton Wallis: Wer gibt verbindlich Auskunft?

Verbindlich Auskunft gibt deine Gemeinde oder die zuständige Stelle des Kantons. Diese Seite gibt eine Orientierung und ist keine Rechtsberatung.

Kurspflicht: Gilt in anderen Kantonen dasselbe wie im Kanton Wallis?

Nicht unbedingt: Das kann sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Ob du mit deinem Hund einen Kurs besuchen musst, ist nicht überall gleich geregelt.

Kurspflicht im Kanton Wallis: Welche weiteren Hunderegeln gibt es?

Auf der Seite «Hunderegeln im Kanton Wallis» stehen auch: Leinenpflicht, Hundesteuer, Listenhunde und Meldepflicht. Jede Angabe steht mit Quelle und Stand da.

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