Kurspflicht im Kanton Freiburg
Was gilt bei der Kurspflicht im Kanton Freiburg? Die Angabe kommt aus einer amtlichen Quelle, Stand Juli 2026.
Kurspflicht
Musst du mit deinem Hund einen Kurs besuchen?
Seit dem 1. Januar 2024 gilt: Wer zum ersten Mal einen Hund anschafft – oder wessen letzter Hund mehr als zehn Jahre zurückliegt – muss vorher einen Theoriekurs von mindestens fünf Stunden bei einer vom Kanton anerkannten Hundeausbildnerin oder einem anerkannten Hundeausbildner besuchen. Der Kurs muss also vor dem Kauf absolviert sein. Dazu kommt eine praktische Prüfung, die «évaluation de conductibilité», bei der das Zusammenspiel von Mensch und Hund beurteilt wird. Sie betrifft aber nicht alle: Verlangt wird sie für Hunde, die ab dem 1. Januar 2024 erworben oder geboren wurden – unabhängig von Rasse und Grösse –, und zwar innert 18 Monaten nach der Registrierung des Hundes in AMICUS. Wer seinen Hund schon vor dem 1. Januar 2024 hielt, ist davon ausdrücklich nicht betroffen.
Quelle: Kanton Freiburg – Neue Hundehalterinnen und HundehalterStand: Juli 2026
Für die ganze Schweiz: Was verlangt das Gesetz, wenn ich in der Schweiz einen Hund halte?
Einordnung in einfachen Worten
Ob du mit deinem Hund einen Kurs besuchen musst, ist nicht überall gleich geregelt.
Häufige Fragen
Kurspflicht im Kanton Freiburg: Was gilt?
Seit dem 1. Januar 2024 gilt: Wer zum ersten Mal einen Hund anschafft – oder wessen letzter Hund mehr als zehn Jahre zurückliegt – muss vorher einen Theoriekurs von mindestens fünf Stunden bei einer vom Kanton anerkannten Hundeausbildnerin oder einem anerkannten Hundeausbildner besuchen. Der Kurs muss also vor dem Kauf absolviert sein. Dazu kommt eine praktische Prüfung, die «évaluation de conductibilité», bei der das Zusammenspiel von Mensch und Hund beurteilt wird. Sie betrifft aber nicht alle: Verlangt wird sie für Hunde, die ab dem 1. Januar 2024 erworben oder geboren wurden – unabhängig von Rasse und Grösse –, und zwar innert 18 Monaten nach der Registrierung des Hundes in AMICUS. Wer seinen Hund schon vor dem 1. Januar 2024 hielt, ist davon ausdrücklich nicht betroffen.
Kurspflicht im Kanton Freiburg: Woher stammt die Angabe, und wie aktuell ist sie?
Die Quelle ist «Kanton Freiburg – Neue Hundehalterinnen und Hundehalter» (https://www.fr.ch/vie-quotidienne/animaux-de-compagnie/chiens/nouveau-detenteur-ou-nouvelle-detentrice-de-chiens). Der Stand der Angabe ist Juli 2026.
Kurspflicht im Kanton Freiburg: Wer gibt verbindlich Auskunft?
Verbindlich Auskunft gibt deine Gemeinde oder die zuständige Stelle des Kantons. Diese Seite gibt eine Orientierung und ist keine Rechtsberatung.
Kurspflicht: Gilt in anderen Kantonen dasselbe wie im Kanton Freiburg?
Nicht unbedingt: Das kann sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Ob du mit deinem Hund einen Kurs besuchen musst, ist nicht überall gleich geregelt.
Kurspflicht im Kanton Freiburg: Welche weiteren Hunderegeln gibt es?
Auf der Seite «Hunderegeln im Kanton Freiburg» stehen auch: Leinenpflicht, Hundesteuer, Listenhunde und Meldepflicht. Jede Angabe steht mit Quelle und Stand da.
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