Hunderegeln im Kanton Wallis
Leinenpflicht, Hundesteuer, Kurspflicht und Meldepflicht unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Hier findest du die wichtigsten Punkte für Wallis – jede Angabe mit der offiziellen Quelle, damit du sie selbst nachlesen kannst.
Angaben geprüft: Stand Juli 2026
Leinenpflicht
Wo und wann muss dein Hund an die Leine?
Angeleint werden muss innerorts, rund um Schulen, auf öffentlichen Spiel- und Sportanlagen, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie an Bahnhöfen und Haltestellen, an stark frequentierten öffentlichen Orten, in der unmittelbaren Umgebung von stark befahrenen oder unübersichtlichen Strassen, in der Nähe von Nutztieren und überall dort, wo eine Leinenpflicht signalisiert ist. Überall sonst muss der Hund unter Kontrolle bleiben: Ihn im öffentlichen Raum oder auf bewirtschafteten Landwirtschaftsflächen unbeaufsichtigt laufen zu lassen, ist verboten. Die Gemeinden können abweichende Regeln festlegen – frag im Zweifel dort nach. Treibhunde, Herdenschutzhunde und Jagdhunde sind während ihres Einsatzes ausgenommen.
Quelle: Kanton Wallis, Ausführungsgesetz zum eidgenössischen Tierschutzgesetz (Art. 30)Stand: Juli 2026
Hundesteuer
Was kostet dein Hund pro Jahr – und wer zieht ein?
Die Hundesteuer erhebt die Wohngemeinde, nicht der Kanton. Das kantonale Steuergesetz gibt nur den Rahmen vor: jährlich zwischen CHF 100 und CHF 250 pro Hund. Wie hoch sie genau ist, legt deine Gemeinde fest – erkundige dich dort. Wer ohne Wohnsitz im Kanton mindestens drei Monate in einer Walliser Gemeinde bleibt, schuldet die Steuer ebenfalls. Befreiungen legt der Staatsrat fest.
Quelle: Kanton Wallis, Steuergesetz (Art. 182)Stand: Juli 2026
Kurspflicht
Musst du mit deinem Hund einen Kurs besuchen?
Wer nicht nachweisen kann, schon früher einen Hund gehalten zu haben, muss einen praktischen Kurs besuchen – seit 1. Januar 2020. Die Pflicht gilt für Halterinnen und Halter über 16 Jahren. Der Kurs dauert mindestens 6 Stunden oder 8 Lektionen zu 45 Minuten und muss spätestens 12 Monate nach der Übernahme des Hundes absolviert sein, frühestens aber, wenn der Hund 8 Monate alt ist. Die Kursbestätigung legst du deiner Gemeinde vor. Nicht kurspflichtig sind unter anderem Personen mit dem Nationalen Hundehalter-Brevet (NHB) sowie Halterinnen und Halter von Blindenführ-, Assistenz- und Diensthunden.
Quelle: Kanton Wallis, Verordnung über die Ausbildung von neuen HundehalternStand: Juli 2026
Rasseregeln
Gibt es Rassen mit Bewilligungspflicht oder Verbot?
Das Wallis verbietet die Haltung von 12 Hunderassen und deren Kreuzungen – seit 2005: American Staffordshire Terrier, Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Pit Bull Terrier, Dobermann, Argentinische Dogge, Fila Brasileiro, Tosa, Rottweiler, Mastiff, Neapolitanischer Mastiff und Spanischer Mastiff. Der American Bully steht nicht als eigene Rasse auf dieser Liste, ist als Kreuzung zweier verbotener Rassen aber ebenfalls verboten. Ausnahme- oder Sonderbewilligungen werden keine erteilt. Erlaubt ist einzig ein Aufenthalt von höchstens 30 Tagen pro Jahr (Ferien) – dann gilt ausserhalb des privaten Bereichs Leinenpflicht und zusätzlich Maulkorb oder ein angepasster Zahnschutz. Verstösse werden verfolgt, bis hin zur Beschlagnahmung des Tieres.
Quelle: Kanton Wallis, Kantonales Veterinäramt – Öffentliche SicherheitStand: Juli 2026
Melden & registrieren
Wo musst du deinen Hund anmelden – und bis wann?
Dein Hund muss in der Datenbank AMICUS registriert sein; als Halterin oder Halter gilt, wer dort als Eigentümer eingetragen ist. Die Wohngemeinde führt die Hundeliste über AMICUS und zieht die Hundesteuer ein. Bei der jährlichen Bezahlung kontrolliert sie, ob der Hund über den Mikrochip identifizierbar ist, ob eine Haftpflichtversicherung besteht und – bei Ersthundehaltenden mit einem nach dem 1. Januar 2020 erworbenen Hund – ob der obligatorische Kurs besucht wurde. Die Angaben in AMICUS aktuell zu halten, ist deine Aufgabe als Halter.
Quelle: Kanton Wallis, Reglement betreffend die Erhebung der Hundesteuer (Art. 2 und 8)Stand: Juli 2026
Besonderes
Was gilt in diesem Kanton sonst noch?
Das Wallis hat viel Alp- und Wildgebiet. In gewissen Schutz- und Naturzonen gilt eine Leinenpflicht, um Natur und Fauna zu schützen – je nach Zone ganzjährig oder nur zu bestimmten Zeiten, und ausdrücklich auch für Jagdhunde. Auf Wanderwegen durch Weiden können dir Herdenschutzhunde begegnen, die ihr Revier verteidigen; heikel wird es besonders, wenn du selbst einen Hund dabeihast. Das kantonale Veterinäramt verweist dafür auf die Verhaltensregeln und eine Karte der von Herdenschutzhunden bewachten Alpen.
Quelle: Kanton Wallis, Kantonales Veterinäramt – Öffentliche SicherheitStand: Juli 2026
Regeln in einem anderen Kanton
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