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Hunderegeln im Kanton Solothurn

Leinenpflicht, Hundesteuer, Kurspflicht und Meldepflicht unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Hier findest du die wichtigsten Punkte für Solothurn – jede Angabe mit der offiziellen Quelle, damit du sie selbst nachlesen kannst.

Angaben geprüft: Stand Juli 2026

Leinenpflicht

Wo und wann muss dein Hund an die Leine?

Eine generelle Leinenpflicht gilt für alle Hunde im Wald vom 1. April bis 31. Juli sowie überall dort im öffentlichen Raum, wo dies entsprechend gekennzeichnet ist. Unabhängig von der Jahreszeit müssen einzelne Hunde angeleint werden, wenn sie nicht unter ständiger Kontrolle gehalten werden können – insbesondere dann, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie unberechtigt jagen oder wildern – oder wenn das Oberamt beziehungsweise der Veterinärdienst es anordnet. Für Hunde zur Tierseuchenbekämpfung und für anerkannte Herdenschutzhunde kann der Veterinärdienst auf Gesuch hin eine Ausnahme von der Wald-Leinenpflicht bewilligen.

Quelle: Kanton Solothurn, Hundeverordnung (BGS 614.72), § 4Stand: Juli 2026

Hundesteuer

Was kostet dein Hund pro Jahr – und wer zieht ein?

Solothurn erhebt die Hundesteuer zweistufig. Der Kanton verlangt 35 Franken pro Hund. Dazu kommt die Steuer der Einwohnergemeinde, die zwischen 50 und maximal 200 Franken pro Hund liegt – wie hoch genau, legt deine Wohngemeinde fest. Zusammen sind das also 85 bis 235 Franken pro Jahr. Frag für den genauen Betrag bei deiner Gemeinde nach; sie zieht beide Teile ein. Die Steuer wird pro Kalenderjahr geschuldet, Stichtag ist der 1. April. Befreit sind Hunde unter 3 Monaten, Diensthunde von Armee, Polizei und Grenzwachtkorps, Assistenzhunde sowie Hunde, für die die Abgabe im selben Jahr bereits in einer anderen Gemeinde oder einem anderen Kanton bezahlt wurde.

Quelle: Kanton Solothurn, Hundegesetz (BGS 614.71), §§ 11–14Stand: Juli 2026

Kurspflicht

Musst du mit deinem Hund einen Kurs besuchen?

Eine allgemeine Kurspflicht für alle Hundehaltenden gibt es nicht. Eine Ausbildungspflicht besteht für die bewilligungspflichtigen Rassen: Der Veterinärdienst legt mit der Bewilligung Auflagen an die Ausbildung von Halterin oder Halter und Hund fest, und beide müssen diese Ausbildung absolvieren. Sie gilt erst dann als abgeschlossen, wenn ein von der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG) anerkannter Abschluss vorgewiesen werden kann, der die Alltagstauglichkeit von Mensch und Hund bestätigt. Unabhängig davon kann bei auffälligen Hunden der Besuch eines Hundehalter- oder Erziehungskurses angeordnet werden.

Quelle: Kanton Solothurn, Hundeverordnung (BGS 614.72), § 3quaterStand: Juli 2026

Rasseregeln

Gibt es Rassen mit Bewilligungspflicht oder Verbot?

Ja. Bewilligungspflichtig sind Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro und American Bully sowie deren Kreuzungen. Die Bewilligung braucht es nicht nur fürs Halten, Züchten und den Handel, sondern auch dann, wenn du einen solchen Hund an mehr als 90 Tagen pro Jahr regelmässig betreust – das ist für Hundebetreuung und Ferienbetreuung wichtig. Die Bewilligung ist vor dem Erwerb des Hundes einzuholen, bei selbst gezüchteten Welpen spätestens 15 Wochen nach der Geburt. Erteilt wird sie, wenn die Person mündig ist, die erforderlichen Kenntnisse nachweist und einen einwandfreien Leumund hat – und wenn der Hund entweder einen Abstammungsausweis eines anerkannten Dachverbands (AKC, FCI, KC oder UKC) hat oder nach Ende der Adoleszenz eine Wesensprüfung bestanden hat. Diese Hunde müssen ausserhalb der Privatsphäre immer als Einzelhund an der Leine geführt werden. Bei einem Halterwechsel ist die Bewilligung neu einzuholen.

Quelle: Kanton Solothurn, Hundeverordnung (BGS 614.72), §§ 3, 3bis und 3terStand: Juli 2026

Melden & registrieren

Wo musst du deinen Hund anmelden – und bis wann?

Wer einen mehr als 3 Monate alten Hund hält, muss ihn bei der Einwohnergemeinde melden – unter Angabe der Mikrochipnummer. Mit der Anmeldung ist nachzuweisen, dass eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Alle Hunde müssen zudem nach den Vorgaben der eidgenössischen Tierseuchenverordnung gekennzeichnet und registriert werden; die Kosten dafür tragen die Haltenden.

Quelle: Kanton Solothurn, Hundegesetz (BGS 614.71), §§ 7 und 8Stand: Juli 2026

Besonderes

Was gilt in diesem Kanton sonst noch?

Es gibt eine breite Meldepflicht bei Vorfällen: Tierärztinnen und Tierärzte, Polizeiorgane sowie Hundeausbildende müssen dem Veterinärdienst Vorfälle melden, bei denen ein Hund Anzeichen von Verhaltensstörungen oder erhöhte Aggressionsbereitschaft zeigt. Ärztinnen und Ärzte müssen Beissvorfälle melden. Verboten ist ausserdem jede Haltung oder Zucht, die die Aggressivität von Hunden fördert.

Quelle: Kanton Solothurn, Hundegesetz (BGS 614.71), §§ 2 und 6Stand: Juli 2026

Regeln in einem anderen Kanton

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