Hunderegeln im Kanton Genf
Leinenpflicht, Hundesteuer, Kurspflicht und Meldepflicht unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Hier findest du die wichtigsten Punkte für Genf – jede Angabe mit der offiziellen Quelle, damit du sie selbst nachlesen kannst.
Angaben geprüft: Stand Juli 2026
Leinenpflicht
Wo und wann muss dein Hund an die Leine?
Genf schreibt die Leine an vielen Orten vor: in Ortschaften und auf allen dem Verkehr geöffneten öffentlichen Strassen, in Promenaden und auf Quai-Promenaden, in öffentlichen Gärten und Parks sowie auf dem Flughafen Genf. Im Wald gilt die Leinenpflicht vom 1. April bis 15. Juli.
Quelle: Kanton Genf, Règlement d'application de la loi sur les chiens (RChiens, M 3 45.01), Art. 14Stand: Juli 2026
Hundesteuer
Was kostet dein Hund pro Jahr – und wer zieht ein?
Die kantonale Hundesteuer beträgt CHF 50 für den ersten Hund, CHF 70 für den zweiten und CHF 100 für den dritten und jeden weiteren. Dazu kommt der Gemeindezuschlag («centimes additionnels»), den jede Gemeinde selbst festlegt – der Gesamtbetrag hängt also von deiner Wohngemeinde ab. Obendrauf kommen zwei feste Beiträge pro Hund: CHF 4 für den Tierseuchenfonds und CHF 1 für die Versicherung gegen Schäden durch streunende Hunde.
Quelle: Kanton Genf – Hundesteuer berechnen und bezahlenStand: Juli 2026
Kurspflicht
Musst du mit deinem Hund einen Kurs besuchen?
Für grosse Hunde ist der Wesens- und Gehorsamstest TMC («test de maîtrise et de comportement») obligatorisch. Als gross gilt ein Hund, der über 25 kg wiegt UND über 56 cm Schulterhöhe misst – beide Bedingungen müssen erfüllt sein. Du musst deinen Hund bei einer anerkannten Hundeausbildnerin oder einem anerkannten Hundeausbildner anmelden und den Test bestehen, bevor er 18 Monate alt ist. Allgemeine Erziehungskurse für alle anderen Hunde werden empfohlen, sind aber nicht mehr zwingend.
Quelle: Kanton Genf – Hundeerziehungskurse und TMCStand: Juli 2026
Rasseregeln
Gibt es Rassen mit Bewilligungspflicht oder Verbot?
Genf führt eine Liste von 15 Rassen: Am'staff, Boerbull, Cane corso, Dogo Argentino, Fila brasileiro, Mastiff, Mastín español, Mastino napoletano, Pitbull, Presa canario, Rottweiler, Tosa, Dogue de Bordeaux, Bullmastiff und Thai Ridgeback. Nach dem Genfer Hundegesetz (LChiens, M 3 45) ist es verboten, einen solchen Hund neu anzuschaffen. Für bereits gehaltene gelistete Hunde gelten strenge Auflagen: Leine und Maulkorb, sobald sie das Zuhause verlassen, Kastration beziehungsweise Sterilisation und ein jährlich neu zu bestehender Wesenstest. Auf Angriff abgerichtete Hunde sind im ganzen Kanton verboten.
Melden & registrieren
Wo musst du deinen Hund anmelden – und bis wann?
Jeder Hund muss in der nationalen Datenbank AMICUS eingetragen sein. Welpen werden spätestens drei Monate nach der Geburt und in jedem Fall vor der Weitergabe gechipt und von einer Tierärztin oder einem Tierarzt registriert. Adresswechsel, Halterwechsel und den Tod des Tieres musst du innert zehn Tagen melden. Zuständig für die Registrierung ist deine Gemeinde. Ausserdem müssen alle Hunde über sechs Monate ab dem 1. April des laufenden Jahres die Kontrollmarke tragen.
Quelle: Kanton Genf – Einen Hund haltenStand: Juli 2026
Besonderes
Was gilt in diesem Kanton sonst noch?
Genf kennt ausgedehnte Hundeverbotszonen. Hunde haben keinen Zutritt zu Friedhöfen, religiösen Gebäuden, Schulen und Pausenhöfen, Spielplätzen, öffentlichen Bädern, Stränden und Schwimmbädern, Theatersälen, Spitälern, Räumen für Verkauf oder Verzehr von Lebensmitteln, zu Rasenflächen, Blumenbeeten und Bepflanzungen öffentlicher Anlagen sowie zu Naturschutzgebieten und Kulturen.
Quelle: Kanton Genf, Règlement d'application de la loi sur les chiens (RChiens, M 3 45.01), Art. 13Stand: Juli 2026
Regeln in einem anderen Kanton
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