Hunderegeln im Kanton Uri
Leinenpflicht, Hundesteuer, Kurspflicht und Meldepflicht unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Hier findest du die wichtigsten Punkte für Uri – jede Angabe mit der offiziellen Quelle, damit du sie selbst nachlesen kannst.
Angaben geprüft: Stand Juli 2026
Leinenpflicht
Wo und wann muss dein Hund an die Leine?
Vom 1. April bis 31. Juli gilt im Wald und im Waldrandgebiet (50 m Abstand zum Wald) eine Leinenpflicht. Ausgenommen sind Arbeitshunde. In ausserordentlichen Situationen für das Wild kann die zuständige Direktion zusätzlich für bestimmte Gebiete und Zeiträume eine Leinenpflicht anordnen. Eine allgemeine kantonale Leinenpflicht im Siedlungsgebiet gibt es in Uri nicht – im Dorf, in Parks oder an Badeplätzen gilt das Reglement deiner Wohngemeinde.
Quelle: Jagdverordnung Artikel 28 Absatz 3 und 4 (RB 40.3111), Kanton UriStand: Juli 2026
Hundesteuer
Was kostet dein Hund pro Jahr – und wer zieht ein?
Uri hat kein kantonales Hundegesetz und legt keinen einheitlichen Betrag fest – die Hundesteuer bestimmt jede Gemeinde selbst, die Ansätze sind darum unterschiedlich. Ein Beispiel: In Altdorf sind es 80 Franken pro Hund und Jahr, in Rechnung gestellt jeweils im Frühjahr; Dienst-, Blindenführ-, Behinderten- und ausgebildete Rettungshunde sind auf schriftlichen Nachweis befreit. Wie viel du zahlst, sagt dir verbindlich nur deine Wohngemeinde. Achtung: Der Betrag aus Altdorf ist nur ein Beispiel und gilt nicht für die übrigen Urner Gemeinden.
Nicht eindeutig belegt. Diese Angabe liess sich nicht zweifelsfrei aus einer offiziellen Quelle bestätigen. Frag im Zweifel direkt bei deiner Gemeinde oder beim Kanton nach.
Quelle: Gemeinde Altdorf (UR) – HundesteuerStand: Juli 2026
Kurspflicht
Musst du mit deinem Hund einen Kurs besuchen?
Für den Kanton Uri ist zu diesem Thema keine kantonale Regelung hinterlegt. Das heisst nicht automatisch, dass es keine Regel gibt: Deine Wohngemeinde kann eigene Vorschriften haben. Frag im Zweifel direkt bei ihr nach.
Rasseregeln
Gibt es Rassen mit Bewilligungspflicht oder Verbot?
Für den Kanton Uri ist zu diesem Thema keine kantonale Regelung hinterlegt. Das heisst nicht automatisch, dass es keine Regel gibt: Deine Wohngemeinde kann eigene Vorschriften haben. Frag im Zweifel direkt bei ihr nach.
Melden & registrieren
Wo musst du deinen Hund anmelden – und bis wann?
Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der vom Regierungsrat bezeichneten Datenbank registriert sein – das ist die nationale Hundedatenbank AMICUS. Melde einen neuen Hund bei deiner Wohngemeinde an; die Gemeinde erfasst dich und den Hund in AMICUS. Gemeinden und Kantonspolizei haben Zugriff auf die Datenbank und prüfen, ob die Hunde auf ihrem Gebiet gekennzeichnet und registriert sind; fehlende Registrierungen oder offene Mutationen melden sie der Kantonstierärztin oder dem Kantonstierarzt. Den Hundeausweis musst du auf Verlangen vorweisen.
Quelle: Veterinärverordnung Artikel 18 und 19 (RB 60.2111), Kanton UriStand: Juli 2026
Besonderes
Was gilt in diesem Kanton sonst noch?
Uri hat keinen eigenen Kantonstierarzt: Für Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden ist seit 2004 ein gemeinsamer Veterinärdienst zuständig, das Laboratorium der Urkantone in Brunnen. Dorthin gehen Meldungen über Vorfälle mit Hunden, und von dort kommen Anordnungen wie Leinen- oder Maulkorbzwang, Wesenstest, Kursbesuch oder – in schweren Fällen – ein Halteverbot.
Quelle: Laboratorium der Urkantone – Kantonstierarzt (UR/SZ/OW/NW)Stand: Juli 2026
Regeln in einem anderen Kanton
Zügelst du, oder bist du mit deinem Hund unterwegs? Hier geht es direkt weiter.
Weiter mit DOGSY
Hunderegeln sind nur der Anfang: Im Wissens-Bereich findest du Beiträge zu Ernährung, Erziehung, Gesundheit und Alltag mit Hund – und in der DOGSY-App Dogsyaner aus deiner Region.