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Hunderegeln im Kanton Basel-Stadt

Leinenpflicht, Hundesteuer, Kurspflicht und Meldepflicht unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Hier findest du die wichtigsten Punkte für Basel-Stadt – jede Angabe mit der offiziellen Quelle, damit du sie selbst nachlesen kannst.

Angaben geprüft: Stand Juli 2026

Leinenpflicht

Wo und wann muss dein Hund an die Leine?

Eine generelle Leinenpflicht gibt es nicht. An der kurzen Leine müssen Hunde aber immer sein: nachts von 22.00 bis 06.00 Uhr, in Restaurants (auch Garten- und Boulevardwirtschaften), in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf stark befahrenen Strassen und Plätzen, auf Märkten sowie bei läufigen Hündinnen – und überall dort, wo ein Leinenpflicht-Schild steht. Zusätzlich gilt vom 1. April bis 31. Juli (Brut- und Setzzeit) im Wald und in Waldesnähe eine Leinenpflicht; sie stützt sich auf das Wildtier- und Jagdgesetz und gilt in Basel-Stadt seit 2024. Einzelne Gebiete hat der Regierungsrat davon ausgenommen – achte darum auf die Signalisation vor Ort. Ganz verboten sind Hunde auf Kinderspielplätzen, auf Friedhöfen, an öffentlichen Badestellen und in Lebensmittelgeschäften. Bei Verstössen büsst die Kantonspolizei mit CHF 50.

Quelle: Veterinäramt Basel-Stadt, Merkblatt Hundesteuer 2025/26; Wald-Leinenpflicht nach dem kantonalen Wildtier- und JagdgesetzStand: Juli 2026

Hundesteuer

Was kostet dein Hund pro Jahr – und wer zieht ein?

Die Hundesteuer ist hier kantonal geregelt und wird vom Veterinäramt erhoben – nicht von der Gemeinde. Steuerpflichtig sind Hunde ab 3 Monaten. Die Steuer beträgt pro Jahr CHF 160 in der Stadt Basel, CHF 150 in Riehen und CHF 120 in Bettingen. Für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt gilt der doppelte Satz – in der Stadt Basel also CHF 320 pro zusätzlichem Hund. Wer Ergänzungsleistungen bezieht oder regelmässig Sozialhilfe erhält, bekommt 70 % Reduktion, allerdings nur auf den ersten Hund. AHV oder IV allein geben keine Reduktion.

Quelle: Veterinäramt Basel-Stadt, Merkblatt Hundesteuer 2025/26Stand: Juli 2026

Kurspflicht

Musst du mit deinem Hund einen Kurs besuchen?

Ja – seit 1. April 2025 gilt wieder eine Kurspflicht, aber nur für Ersthundehaltende. Wer zum ersten Mal einen Hund hält, muss den «Basiskurs Mensch & Hund Basel-Stadt» besuchen: 8 Praxis-Lektionen mit einzelnen Theorie-Teilen, ohne Prüfung. Die Lektionen müssen innerhalb von 12 Monaten nach der Übernahme des Hundes absolviert sein, der Hund muss zu Kursbeginn mindestens 4 Monate alt sein. Wer schon früher einen Hund gehalten hat, ist nicht betroffen. Ausgenommen sind zudem Dienst-, Blindenführ-, Behinderten- und Rettungshunde.

Quelle: Kanton Basel-Stadt, Medienmitteilung «Revision der Hundeverordnung in zwei Punkten»Stand: Juli 2026

Rasseregeln

Gibt es Rassen mit Bewilligungspflicht oder Verbot?

Ja, Basel-Stadt kennt eine Liste bewilligungspflichtiger Rassen: American Staffordshire Terrier, Bullterrier (inklusive Miniatur Bullterrier), Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Pitbull Terrier, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier sowie Kreuzungen mit diesen Rassen. Für das Halten – und schon für das mehr als einmalige Ausführen – braucht es vorher eine Bewilligung des Veterinäramts. Voraussetzungen sind unter anderem: mindestens 18 Jahre alt, bereits Erfahrung mit einem eigenen Hund, sauberer Strafregisterauszug, Haftpflichtversicherung über mindestens 3 Millionen Franken und ein Herkunftsnachweis. Wichtig: Als Ersthund wird ein solcher Hund nicht bewilligt. Neben einem bewilligungspflichtigen Hund darf kein weiterer Hund im selben Haushalt gehalten werden.

Quelle: Kanton Basel-Stadt, «Bewilligungspflichtige Hunderassen»Stand: Juli 2026

Melden & registrieren

Wo musst du deinen Hund anmelden – und bis wann?

Anmelden musst du deinen Hund an zwei Stellen. Erstens beim Veterinäramt (Hundekontrolle) – sobald er 3 Monate alt ist oder innert 10 Tagen nach der Anschaffung beziehungsweise nach dem Zuzug in den Kanton. Innert derselben Frist muss ein Hund schriftlich abgemeldet werden, wenn er verkauft oder verschenkt wird, wegen Umzug den Kanton verlässt oder stirbt. Zweitens bei der Chipdatenbank AMICUS: Halterwechsel, Adressänderung und Tod des Hundes sind dort innert 10 Tagen zu melden. Der Mikrochip muss spätestens 3 Monate nach der Geburt gesetzt sein, in jedem Fall aber vor der Weitergabe durch die Züchterin oder den Züchter.

Quelle: Veterinäramt Basel-Stadt, Merkblatt Hundesteuer 2025/26Stand: Juli 2026

Besonderes

Was gilt in diesem Kanton sonst noch?

Eine Person darf gleichzeitig höchstens 5 Hunde ausführen, die älter als 4 Monate sind. Wer mehr als zwei Hunde halten will, braucht zusätzlich eine kostenpflichtige Bewilligung des Veterinäramts (CHF 40 pro Jahr, zusammen mit der Hundesteuer erhoben). Die früher obligatorische Registrierungsmarke wurde per 1. April 2025 abgeschafft; sie ist nur noch freiwillig erhältlich. Wo genau Hundeverbot oder Leinenpflicht gilt, zeigt das Geoportal des Kantons.

Quelle: Veterinäramt Basel-Stadt, Merkblatt Hundesteuer 2025/26Stand: Juli 2026

Regeln in einem anderen Kanton

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