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Hunderegeln im Kanton Jura

Leinenpflicht, Hundesteuer, Kurspflicht und Meldepflicht unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Hier findest du die wichtigsten Punkte für Jura – jede Angabe mit der offiziellen Quelle, damit du sie selbst nachlesen kannst.

Im Kanton Jura sind 8'662 Hunde registriert (Identitas AG, Plattform Tierstatistik, Stand August 2026).

Angaben geprüft: Stand Juli 2026

Leinenpflicht

Wo und wann muss dein Hund an die Leine?

Der Jura kennt keine feste Leinen-Saison im Wald, wie sie mehrere Nachbarkantone haben. Es gilt: Im Wald musst du deinen Hund jederzeit unter Kontrolle haben – gelingt das nicht, gehört er an die Leine. Hunde frei streunen zu lassen oder Wildtiere suchen und verfolgen zu lassen, ist verboten; als streunend gilt jeder Hund ausserhalb der Kontrolle seines Halters. Gemeindereglemente können strenger sein.

Quelle: Kanton Jura, Ordonnance sur la chasse et la protection de la faune sauvage (RSJU 922.111), Art. 40Stand: Juli 2026

Mehr zum Thema: Leinenpflicht im Kanton Jura →

Für die ganze Schweiz: Was verlangt das Gesetz, wenn ich in der Schweiz einen Hund halte?

Für die ganze Schweiz: Darf mein Hund in Zug, Bus, Tram, Postauto und Schiff mitfahren, und was kostet das?

Hundesteuer

Was kostet dein Hund pro Jahr – und wer zieht ein?

Die Hundetaxe erheben allein die Gemeinden, und jede Gemeinde legt den Betrag im Rahmen ihres Budgets selbst fest. Der Kanton gibt nur die Spannweite vor: mindestens CHF 20 und höchstens CHF 130 pro Jahr und Hund. Von diesem Betrag gehen CHF 20 pro Hund an den Kanton. Steuerpflichtig ist, wer am 1. Mai im betreffenden Jahr in der Gemeinde wohnt und einen Hund über drei Monate hält. Für Assistenzhunde und Hunde im öffentlichen Dienst wird keine Taxe erhoben. Frag deine Wohngemeinde nach dem genauen Betrag.

Quelle: Kanton Jura, Loi concernant la taxe des chiens (RSJU 645.1), Art. 2, 4, 6 und 12Stand: Juli 2026

Mehr zum Thema: Hundesteuer im Kanton Jura →

Für die ganze Schweiz: Wie melde ich meinen Hund in der Schweiz an, um oder ab?

Kurspflicht

Musst du mit deinem Hund einen Kurs besuchen?

Im Jura gibt es kein allgemeines Kursobligatorium. Das kantonale Veterinäramt (SCAV) empfiehlt neuen Hundehaltern einen Kurs im ersten Jahr, dieser ist aber freiwillig. Verpflichtend wird ein Kurs erst, wenn ein Hund gebissen hat oder auffällig aggressives Verhalten zeigt.

Quelle: Kanton Jura, Service de la consommation et des affaires vétérinaires (SCAV) – HundeStand: Juli 2026

Mehr zum Thema: Kurspflicht im Kanton Jura →

Für die ganze Schweiz: Was verlangt das Gesetz, wenn ich in der Schweiz einen Hund halte?

Rasseregeln

Gibt es Rassen mit Bewilligungspflicht oder Verbot?

Hier ist die Lage unklar, und wir sagen das lieber offen: Wir haben keine amtlich einsehbare kantonale Rasseliste mit Bewilligungspflicht gefunden. Belegt ist nur, dass Gemeindereglemente die Haltung von als gefährlich anerkannten Hunden verbieten und weitere Schutzmassnahmen vorsehen dürfen. Ob daneben eine kantonale Bewilligungspflicht für bestimmte Rassen besteht, konnten wir nicht abschliessend klären. Kläre das vor einem Kauf unbedingt direkt mit dem kantonalen Veterinäramt (SCAV) und deiner Gemeinde ab.

Nicht eindeutig belegt. Diese Angabe liess sich nicht zweifelsfrei aus einer offiziellen Quelle bestätigen. Frag im Zweifel direkt bei deiner Gemeinde oder beim Kanton nach.

Quelle: Kanton Jura, Loi concernant la taxe des chiens (RSJU 645.1), Art. 13 Abs. 2Stand: Juli 2026

Für die ganze Schweiz: Was verlangt das Gesetz, wenn ich in der Schweiz einen Hund halte?

Für die ganze Schweiz: Darf mein Hund in Zug, Bus, Tram, Postauto und Schiff mitfahren, und was kostet das?

Melden & registrieren

Wo musst du deinen Hund anmelden – und bis wann?

Jeder Hund braucht einen Mikrochip und muss spätestens drei Monate nach der Geburt in der nationalen Datenbank AMICUS registriert sein. Zusätzlich musst du deinen Hund innert 30 Tagen nach dem Erwerb bei deiner Gemeindeverwaltung anmelden.

Quelle: Kanton Jura, Service de la consommation et des affaires vétérinaires (SCAV) – HundeStand: Juli 2026

Mehr zum Thema: Meldepflicht und Registrierung im Kanton Jura →

Für die ganze Schweiz: Wie melde ich meinen Hund in der Schweiz an, um oder ab?

Besonderes

Was gilt in diesem Kanton sonst noch?

Fachleute mit direktem oder indirektem Kontakt zu Hunden – etwa Tierärzte, Hundeschulen oder Tierheime – müssen dem kantonalen Veterinäramt (SCAV) jeden Bissvorfall an Mensch oder Tier melden, ebenso Hunde mit überdurchschnittlich aggressivem Verhalten.

Quelle: Kanton Jura, Service de la consommation et des affaires vétérinaires (SCAV) – HundeStand: Juli 2026

Häufige Fragen

Was gilt bei der Leinenpflicht im Kanton Jura?

Der Jura kennt keine feste Leinen-Saison im Wald, wie sie mehrere Nachbarkantone haben. Es gilt: Im Wald musst du deinen Hund jederzeit unter Kontrolle haben – gelingt das nicht, gehört er an die Leine. Hunde frei streunen zu lassen oder Wildtiere suchen und verfolgen zu lassen, ist verboten; als streunend gilt jeder Hund ausserhalb der Kontrolle seines Halters. Gemeindereglemente können strenger sein. Quelle: Kanton Jura, Ordonnance sur la chasse et la protection de la faune sauvage (RSJU 922.111), Art. 40, Stand Juli 2026.

Was gilt bei der Hundesteuer im Kanton Jura?

Die Hundetaxe erheben allein die Gemeinden, und jede Gemeinde legt den Betrag im Rahmen ihres Budgets selbst fest. Der Kanton gibt nur die Spannweite vor: mindestens CHF 20 und höchstens CHF 130 pro Jahr und Hund. Von diesem Betrag gehen CHF 20 pro Hund an den Kanton. Steuerpflichtig ist, wer am 1. Mai im betreffenden Jahr in der Gemeinde wohnt und einen Hund über drei Monate hält. Für Assistenzhunde und Hunde im öffentlichen Dienst wird keine Taxe erhoben. Frag deine Wohngemeinde nach dem genauen Betrag. Quelle: Kanton Jura, Loi concernant la taxe des chiens (RSJU 645.1), Art. 2, 4, 6 und 12, Stand Juli 2026.

Was gilt bei der Kurspflicht im Kanton Jura?

Im Jura gibt es kein allgemeines Kursobligatorium. Das kantonale Veterinäramt (SCAV) empfiehlt neuen Hundehaltern einen Kurs im ersten Jahr, dieser ist aber freiwillig. Verpflichtend wird ein Kurs erst, wenn ein Hund gebissen hat oder auffällig aggressives Verhalten zeigt. Quelle: Kanton Jura, Service de la consommation et des affaires vétérinaires (SCAV) – Hunde, Stand Juli 2026.

Was gilt bei der Meldepflicht und der Registrierung im Kanton Jura?

Jeder Hund braucht einen Mikrochip und muss spätestens drei Monate nach der Geburt in der nationalen Datenbank AMICUS registriert sein. Zusätzlich musst du deinen Hund innert 30 Tagen nach dem Erwerb bei deiner Gemeindeverwaltung anmelden. Quelle: Kanton Jura, Service de la consommation et des affaires vétérinaires (SCAV) – Hunde, Stand Juli 2026.

Wo finde ich mehr zu den einzelnen Themen im Kanton Jura (Leinenpflicht, Hundesteuer, Kurspflicht und Meldepflicht)?

Zu jedem dieser Themen gibt es eine eigene Seite mit der ganzen Angabe, der Quelle und dem Stand: Leinenpflicht, Hundesteuer, Kurspflicht und Meldepflicht.

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