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Hunderegeln im Kanton Neuenburg

Leinenpflicht, Hundesteuer, Kurspflicht und Meldepflicht unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Hier findest du die wichtigsten Punkte für Neuenburg – jede Angabe mit der offiziellen Quelle, damit du sie selbst nachlesen kannst.

Angaben geprüft: Stand Juli 2026

Leinenpflicht

Wo und wann muss dein Hund an die Leine?

Vom 15. April bis 30. Juni müssen Hunde im Wald durchgehend an der Leine bleiben – das schützt Wildtiere während der Setz- und Brutzeit. Ausserhalb dieser Zeit gilt die allgemeine Regel des kantonalen Hundegesetzes: Du musst deinen Hund jederzeit mit Stimme oder Zeichen unter Kontrolle haben. Gelingt das nicht, gehört er an die Leine. Den Hund frei herumstreunen zu lassen, ist verboten.

Quelle: Kanton Neuenburg – Leinenpflicht im Wald vom 15. April bis 30. Juni (kantonales Wildtiergesetz)Stand: Juli 2026

Hundesteuer

Was kostet dein Hund pro Jahr – und wer zieht ein?

Die Hundesteuer ist Sache der Gemeinden: Jede Gemeinde erhebt sie selbst und legt den Betrag fest. Der Kanton setzt nur die Obergrenze – höchstens CHF 120 pro Jahr und Hund, der Kantonsanteil von CHF 30 ist darin schon enthalten. Wie viel du zahlst, hängt also von deiner Wohngemeinde ab. Keine Steuer zahlst du unter anderem für Hunde unter drei Monaten, Assistenz- und Warnhunde, Polizei- und Zollhunde, Hunde im Tierheim, Herdenschutzhunde mit Bundesbeitrag und Hunde zertifizierter Tiertherapeutinnen und -therapeuten.

Quelle: Kanton Neuenburg, Loi sur les chiens (LChiens, RSN 636.20), Art. 3, 4 und 7Stand: Juli 2026

Kurspflicht

Musst du mit deinem Hund einen Kurs besuchen?

Neue Hundehaltende müssen einen obligatorischen Kurs besuchen; die Pflicht gilt seit dem 1. Januar 2021. Betroffen ist, wer im Kanton wohnt, mindestens 18 Jahre alt ist und nicht belegen kann, dass er schon früher einen Hund gehalten hat. Der Kurs umfasst zwei Stunden Theorie und sechs Stunden Praxis, verteilt auf acht Lektionen. Du musst spätestens sechs Monate nach der Registrierung des Hundes beginnen und die Ausbildung innert eines Jahres abschliessen. Über Ausnahmegesuche entscheidet das kantonale Veterinäramt.

Quelle: Kanton Neuenburg, Règlement relatif aux cours pour propriétaires de chiens (RCC, RSN 636.21), Art. 2, 3 und 6Stand: Juli 2026

Rasseregeln

Gibt es Rassen mit Bewilligungspflicht oder Verbot?

Für den Kanton Neuenburg ist zu diesem Thema keine kantonale Regelung hinterlegt. Das heisst nicht automatisch, dass es keine Regel gibt: Deine Wohngemeinde kann eigene Vorschriften haben. Frag im Zweifel direkt bei ihr nach.

Melden & registrieren

Wo musst du deinen Hund anmelden – und bis wann?

Nach dem Kauf meldest du deinen Hund zuerst deiner Wohngemeinde an. Der Halterwechsel muss zudem in der nationalen Datenbank AMICUS eingetragen werden. Die Gemeinden halten die Daten der zentralen Hundedatenbank aktuell.

Quelle: Kanton Neuenburg, Service de la consommation et des affaires vétérinaires (SCAV) – HundeStand: Juli 2026

Besonderes

Was gilt in diesem Kanton sonst noch?

Statt auf Rassen setzt Neuenburg auf den Einzelfall. Nach einem Biss oder bei auffällig aggressivem Verhalten kann das kantonale Veterinäramt Leinen- und Maulkorbpflicht anordnen, ein Verhaltensgutachten verlangen, den Hund beschlagnahmen oder einziehen und im äussersten Fall einschläfern lassen. In schweren Fällen oder bei Wiederholung kann es einer Person die Hundehaltung ganz verbieten. Die Kosten trägt die Halterin oder der Halter.

Quelle: Kanton Neuenburg, Loi sur les chiens (LChiens, RSN 636.20), Art. 17Stand: Juli 2026

Regeln in einem anderen Kanton

Zügelst du, oder bist du mit deinem Hund unterwegs? Hier geht es direkt weiter.

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