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Hunderegeln im Kanton Nidwalden

Leinenpflicht, Hundesteuer, Kurspflicht und Meldepflicht unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Hier findest du die wichtigsten Punkte für Nidwalden – jede Angabe mit der offiziellen Quelle, damit du sie selbst nachlesen kannst.

Angaben geprüft: Stand Juli 2026

Leinenpflicht

Wo und wann muss dein Hund an die Leine?

Auf Sportplätzen und in Schulhausanlagen müssen Hunde an der Leine geführt werden. Auf Friedhöfe, Spielplätze und in Strandbäder dürfen Hunde gar nicht mitgenommen oder laufen gelassen werden. Generell verboten ist, Hunde unbeaufsichtigt frei laufen zu lassen; ausserdem musst du dafür sorgen, dass dein Hund ohne Einwilligung keine privaten Gärten und keine Wiesen im fortgeschrittenen Wachstum betritt. Eine allgemeine kantonale Leinenpflicht im Wald – etwa während der Brut- und Setzzeit – kennt Nidwalden nicht; in den Wildruhegebieten gilt aber eine zeitlich begrenzte Leinenpflicht (siehe «Besonderes»). Der Regierungsrat kann weitere Einschränkungen wie Leinenzwang, Maulkorbzwang oder hundefreie Zonen anordnen.

Quelle: Hundegesetz Artikel 4 und Artikel 7 (NG 826.3), Kanton NidwaldenStand: Juli 2026

Hundesteuer

Was kostet dein Hund pro Jahr – und wer zieht ein?

Nidwalden erhebt die Hundesteuer kantonal – nicht über die Wohngemeinde. Sie beträgt 120 Franken pro Kalenderjahr und Hund und ist damit im ganzen Kanton gleich hoch. Wird ein Hund nicht während des ganzen Jahres gehalten, wird anteilsmässig in Monatseinheiten abgerechnet. Veranlagt und eingezogen wird die Steuer vom Amt für Justiz; die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnung. Wurde die Steuer für denselben Hund im laufenden Jahr bereits in einem anderen Kanton bezahlt, wird sie nicht nochmals erhoben. Der Ertrag wird je zur Hälfte für Aufwendungen des Kantons und der Gemeinden verwendet, etwa für Hundekotsammler und Beiträge an Hundekurse.

Quelle: Hundegesetz Artikel 14–17 (NG 826.3), Kanton NidwaldenStand: Juli 2026

Kurspflicht

Musst du mit deinem Hund einen Kurs besuchen?

Für den Kanton Nidwalden ist zu diesem Thema keine kantonale Regelung hinterlegt. Das heisst nicht automatisch, dass es keine Regel gibt: Deine Wohngemeinde kann eigene Vorschriften haben. Frag im Zweifel direkt bei ihr nach.

Rasseregeln

Gibt es Rassen mit Bewilligungspflicht oder Verbot?

Für den Kanton Nidwalden ist zu diesem Thema keine kantonale Regelung hinterlegt. Das heisst nicht automatisch, dass es keine Regel gibt: Deine Wohngemeinde kann eigene Vorschriften haben. Frag im Zweifel direkt bei ihr nach.

Melden & registrieren

Wo musst du deinen Hund anmelden – und bis wann?

Das Halten von Hunden ist meldepflichtig. Melde deinen Hund spätestens drei Monate nach der Geburt dem Amt für Justiz; die Registrierung läuft über die nationale Hundedatenbank AMICUS. Gechippt wird der Hund von einer Tierärztin oder einem Tierarzt, die Kosten trägt die Halterin oder der Halter. Adress- und Namensänderungen sind innert 10 Tagen zu melden. Auch Tod oder Besitzerwechsel müssen abgemeldet bzw. über AMICUS nachgeführt werden.

Quelle: Amt für Justiz Kanton Nidwalden – Hundekontrolle / Hundesteuer (dazu Hundegesetz Artikel 12, NG 826.3, und Hundeverordnung § 4, NG 826.31)Stand: Juli 2026

Besonderes

Was gilt in diesem Kanton sonst noch?

In den Nidwaldner Wildruhegebieten gilt während der Schonzeit eine Leinenpflicht – und du darfst die Gebiete in dieser Zeit nur auf den rot markierten Wegen betreten. Die Zeiträume sind je nach Gebiet unterschiedlich: Wildruhegebiete Nr. 1–3 vom 15. Dezember bis 15. Juni, Nr. 4–13 vom 15. Dezember bis 30. April und Nr. 14 vom 1. November bis 15. Mai. In dieser Zeit gelten dort ausserdem ein Jagdverbot und ein Start- und Landeverbot für Gleitschirme und andere Luftfahrzeuge.

Quelle: Verordnung über die Wildruhegebiete §§ 3 und 4 (NG 841.15), Kanton NidwaldenStand: Juli 2026

Regeln in einem anderen Kanton

Zügelst du, oder bist du mit deinem Hund unterwegs? Hier geht es direkt weiter.

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