Hunderegeln im Kanton Graubünden
Leinenpflicht, Hundesteuer, Kurspflicht und Meldepflicht unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Hier findest du die wichtigsten Punkte für Graubünden – jede Angabe mit der offiziellen Quelle, damit du sie selbst nachlesen kannst.
Angaben geprüft: Stand Juli 2026
Leinenpflicht
Wo und wann muss dein Hund an die Leine?
Graubünden kennt keine allgemeine kantonale Leinenpflicht. Zuständig sind die Gemeinden: Die Hundehaltung untersteht ihrer Kontrolle, und sie können eigene Bestimmungen über das Halten von Hunden erlassen. Was bei dir gilt, erfährst du deshalb bei deiner Wohngemeinde. Unabhängig davon kann das kantonale Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) für einen einzelnen Hund anordnen, dass er im Siedlungsgebiet an die Leine muss oder einen Maulkorb trägt – etwa nach einem Vorfall oder bei auffälligem Verhalten.
Quelle: Kanton Graubünden, Veterinärgesetz (Art. 64 und 66)Stand: Juli 2026
Hundesteuer
Was kostet dein Hund pro Jahr – und wer zieht ein?
Für den Kanton Graubünden ist zu diesem Thema keine kantonale Regelung hinterlegt. Das heisst nicht automatisch, dass es keine Regel gibt: Deine Wohngemeinde kann eigene Vorschriften haben. Frag im Zweifel direkt bei ihr nach.
Kurspflicht
Musst du mit deinem Hund einen Kurs besuchen?
Für den Kanton Graubünden ist zu diesem Thema keine kantonale Regelung hinterlegt. Das heisst nicht automatisch, dass es keine Regel gibt: Deine Wohngemeinde kann eigene Vorschriften haben. Frag im Zweifel direkt bei ihr nach.
Rasseregeln
Gibt es Rassen mit Bewilligungspflicht oder Verbot?
Für den Kanton Graubünden ist zu diesem Thema keine kantonale Regelung hinterlegt. Das heisst nicht automatisch, dass es keine Regel gibt: Deine Wohngemeinde kann eigene Vorschriften haben. Frag im Zweifel direkt bei ihr nach.
Melden & registrieren
Wo musst du deinen Hund anmelden – und bis wann?
Melde deinen Hund bei der Wohngemeinde an. Die Gemeinden sind verpflichtet, jeden Hund in der vom Kanton bezeichneten Datenbank zu registrieren und die Daten aktuell zu halten; die Hundehaltung untersteht ihrer Kontrolle. Zusätzlich gilt eine Meldepflicht bei Zwischenfällen: Tierärztinnen und Tierärzte, Ärztinnen und Ärzte, Tierheim-Verantwortliche, Hundeausbildnerinnen und -ausbildner sowie Polizei und Zoll müssen dem Kanton melden, wenn ein Hund Menschen oder Tiere verletzt oder übermässiges Aggressionsverhalten zeigt.
Quelle: Kanton Graubünden, Veterinärgesetz (Art. 5 und 64)Stand: Juli 2026
Besonderes
Was gilt in diesem Kanton sonst noch?
Graubünden ist zu weiten Teilen Wildlebensraum – das hat für Hunde Folgen. Ein Hund, der sich unbeaufsichtigt in Wildeinständen herumtreibt und dabei Wildspuren aufnimmt, Wild verfolgt, hetzt oder reisst, gilt rechtlich als «wildernder Hund». Wildhüter dürfen einen Hund erlegen, wenn er Wild gerissen oder wiederholt gewildert hat. Halte deinen Hund in Wald- und Wildgebieten deshalb konsequent bei dir – auch dort, wo keine Leinenpflicht signalisiert ist.
Quelle: Kanton Graubünden, Regierungsrätliche Jagdverordnung (Art. 32)Stand: Juli 2026
Regeln in einem anderen Kanton
Zügelst du, oder bist du mit deinem Hund unterwegs? Hier geht es direkt weiter.
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