Hunderegeln im Kanton Basel-Landschaft
Leinenpflicht, Hundesteuer, Kurspflicht und Meldepflicht unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Hier findest du die wichtigsten Punkte für Basel-Landschaft – jede Angabe mit der offiziellen Quelle, damit du sie selbst nachlesen kannst.
Angaben geprüft: Stand Juli 2026
Leinenpflicht
Wo und wann muss dein Hund an die Leine?
Während der Hauptbrut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli müssen alle Hunde im Wald und in Waldesnähe an der Leine geführt werden. Ausserhalb dieser Zeit gilt die Leinenpflicht für Hunde, die nicht unter Kontrolle gehalten werden können und die Wege verlassen. In Wildruhegebieten müssen Hunde das ganze Jahr über an der Leine bleiben. Die Einwohnergemeinden kontrollieren die Einhaltung. Wer sich nicht daran hält, verstösst gegen das Jagdgesetz und riskiert eine Busse.
Hundesteuer
Was kostet dein Hund pro Jahr – und wer zieht ein?
Das ist reine Gemeindesache. Das kantonale Hundegesetz sagt nur: «Die Gemeinden können für die auf ihrem Gebiet gehaltenen Hunde Gebühren erheben.» Der Kanton gibt weder einen einheitlichen Betrag noch eine Ober- oder Untergrenze vor – jede Gemeinde entscheidet selbst, ob und wie viel sie verlangt. Frag deshalb unbedingt bei deiner Wohngemeinde nach. Keine Gebühren erhoben werden dürfen unter anderem für Dienst- und Blindenführhunde, für ausgebildete Rettungs- und Katastrophenhunde sowie für geprüfte Schweisshunde im Einsatz. Separat davon verlangt der Kanton für die Bearbeitung eines Bewilligungsgesuchs für einen potenziell gefährlichen Hund eine Gebühr von 250 bis 450 Franken.
Quelle: Kanton Basel-Landschaft, Hundegesetz (SGS 342), § 8Stand: Juli 2026
Kurspflicht
Musst du mit deinem Hund einen Kurs besuchen?
Für gewöhnliche Hundehaltende gibt es im Kanton keine allgemeine Kurspflicht. Eine Kurspflicht besteht nur für potenziell gefährliche Hunde: Dort ist es Bewilligungsvoraussetzung, dass mit dem Welpen beziehungsweise dem Hund vom Kanton anerkannte Welpenspiel- und Hundeerziehungskurse besucht werden, geleitet von erfahrenen Kynologinnen und Kynologen. Zusätzlich kann der Besuch einer Verhaltenstherapie im Einzelfall angeordnet werden, wenn ein Hund auffällig geworden ist.
Quelle: Kanton Basel-Landschaft, Hundegesetz (SGS 342), §§ 3a und 9Stand: Juli 2026
Rasseregeln
Gibt es Rassen mit Bewilligungspflicht oder Verbot?
Ja. Als potenziell gefährlich gelten: Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino und Fila Brasileiro – dazu Kreuzungen mit diesen Rassen und Hunde, die diesen in der äusseren Gestalt ähnlich sind. Ebenfalls dazu zählen andere Hunde, die wegen ihres Verhaltens als potenziell gefährlich aufgefallen sind. Für das Halten braucht es eine Bewilligung, und zwar vor der geplanten Anschaffung. Im Zweifelsfall entscheidet die Kantonstierärztin oder der Kantonstierarzt. In einem Haushalt mit einem potenziell gefährlichen Hund dürfen keine weiteren Hunde gehalten werden, die älter als 16 Wochen sind.
Quelle: Kanton Basel-Landschaft, Verordnung über das Halten potenziell gefährlicher Hunde (SGS 342.12), § 1Stand: Juli 2026
Melden & registrieren
Wo musst du deinen Hund anmelden – und bis wann?
Du musst deinen Hund der Wohngemeinde melden – und zwar innert 14 Tagen. Meldepflichtig sind auch die Weitergabe und der Tod des Hundes. Die Gemeinden führen ein Register aller Hunde über 4 Monate mit Rasse, Mikrochipnummer und Adresse der haltenden Person. Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein; die Gemeinden können zusätzlich ein weiteres Kennzeichen verlangen.
Quelle: Kanton Basel-Landschaft, Hundegesetz (SGS 342), §§ 4 und 5Stand: Juli 2026
Besonderes
Was gilt in diesem Kanton sonst noch?
Die Haftpflichtversicherung ist Pflicht und muss mindestens 3 Millionen Franken pro Unfallereignis für Personen-, Tier- und Sachschäden decken. Die Versicherung muss auch die Person abdecken, die den Hund tatsächlich beaufsichtigt – wichtig, wenn du deinen Hund jemandem anvertraust. Die Gemeinden dürfen zudem eigene Regeln erlassen, etwa zum Zutritt von Hunden zu öffentlichen Gebäuden und Arealen oder zu einer generellen Leinenpflicht bei Dunkelheit, an verkehrsreichen Stellen oder in bestimmten Gebieten. Prüfe darum immer auch das Reglement deiner Gemeinde.
Quelle: Kanton Basel-Landschaft, Hundegesetz (SGS 342), §§ 2 und 3Stand: Juli 2026
Regeln in einem anderen Kanton
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