Hunderegeln im Kanton Schaffhausen
Leinenpflicht, Hundesteuer, Kurspflicht und Meldepflicht unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Hier findest du die wichtigsten Punkte für Schaffhausen – jede Angabe mit der offiziellen Quelle, damit du sie selbst nachlesen kannst.
Angaben geprüft: Stand Juli 2026
Leinenpflicht
Wo und wann muss dein Hund an die Leine?
Anleinen musst du deinen Hund auf öffentlichen Kinderspielplätzen, auf Friedhöfen, in öffentlich zugänglichen Gebäuden, an verkehrsreichen Strassen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen, in unmittelbarer Nähe von bestossenen Tierweiden sowie überall dort, wo der Gemeinderat es signalisiert hat. Im Wald gilt eine zweistufige Regel: Während der Brut- und Setzzeit vom 15. April bis 30. Juni muss dein Hund im Wald und in dessen unmittelbarer Nähe an die Leine. Ausserhalb dieser Zeit reicht es, ihn dort «bei Fuss» zu halten.
Quelle: Gesetz über das Halten von Hunden, Kanton Schaffhausen (SHR 455.200), Art. 10 und 12Stand: Juli 2026
Hundesteuer
Was kostet dein Hund pro Jahr – und wer zieht ein?
Die Hundeabgabe zahlst du deiner Wohnsitzgemeinde. Der Kanton gibt den Rahmen vor: CHF 100 bis CHF 200 pro Hund und Kalenderjahr. Den genauen Betrag legt der Gemeinderat fest, wobei er nach der Anzahl gehaltener Hunde abstufen muss – wer mehrere Hunde hält, zahlt für die weiteren also mehr. Frag für den effektiven Betrag bei deiner Wohngemeinde nach.
Quelle: Gesetz über das Halten von Hunden, Kanton Schaffhausen (SHR 455.200), Art. 23Stand: Juli 2026
Kurspflicht
Musst du mit deinem Hund einen Kurs besuchen?
Für den Kanton Schaffhausen ist zu diesem Thema keine kantonale Regelung hinterlegt. Das heisst nicht automatisch, dass es keine Regel gibt: Deine Wohngemeinde kann eigene Vorschriften haben. Frag im Zweifel direkt bei ihr nach.
Rasseregeln
Gibt es Rassen mit Bewilligungspflicht oder Verbot?
Ja. Im Kanton Schaffhausen ist die Haltung bestimmter Rassetypen (ausdrücklich Typen, nicht Rassen) und ihrer Mischlinge nur mit Bewilligung des Veterinäramts erlaubt. Wichtig für die Betreuung: Die Haltung ohne Bewilligung ist auch probehalber oder zum Hüten nicht erlaubt – wer einen solchen Hund also nur für ein paar Tage übernimmt, braucht sie ebenfalls. Die Bewilligung musst du vor der Anschaffung einholen. Die kantonale Rassetypenliste umfasst nach der Hundeverordnung American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Pitbull, Cane corso, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Presa Canario (Dogo Canario), Rottweiler und Tosa.
Nicht eindeutig belegt. Diese Angabe liess sich nicht zweifelsfrei aus einer offiziellen Quelle bestätigen. Frag im Zweifel direkt bei deiner Gemeinde oder beim Kanton nach.
Quelle: Hundeverordnung Kanton Schaffhausen (SHR 455.201), § 3 RassentypenlisteStand: Juli 2026
Melden & registrieren
Wo musst du deinen Hund anmelden – und bis wann?
Welpen müssen vor der Weitergabe, spätestens aber drei Monate nach der Geburt, von einer Tierärztin oder einem Tierarzt gechipt werden. Danach gilt durchgehend die 10-Tage-Frist: Innert zehn Tagen nach Erwerb oder Übernahme meldest du den Hund bei deiner Wohnsitzgemeinde an und lässt ihn in der Hundedatenbank AMICUS auf dich registrieren. Ebenfalls innert zehn Tagen zu melden sind Verkauf oder Abgabe, der Tod des Hundes, ein Import sowie Namens- und Adressänderungen. Die Übernahme eines Hundes aus der Schweiz, der nicht in AMICUS registriert ist, ist verboten.
Quelle: Gesetz über das Halten von Hunden, Kanton Schaffhausen (SHR 455.200)Stand: Juli 2026
Besonderes
Was gilt in diesem Kanton sonst noch?
Bei der Anmeldung auf der Gemeinde musst du eine Haftpflichtversicherung für Hundehaltende mit mindestens 1 Million Franken Deckungssumme nachweisen – meist ist das in der Privathaftpflicht schon enthalten, prüfe es aber. Mitnehmen darfst du deinen Hund ausserdem nicht in Badeanstalten und auf Pausenplätze von Schulhausanlagen; dort gilt ein Zutrittsverbot, nicht bloss Leinenpflicht.
Quelle: Gesetz über das Halten von Hunden, Kanton Schaffhausen (SHR 455.200)Stand: Juli 2026
Regeln in einem anderen Kanton
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