Hunderegeln im Kanton Tessin
Leinenpflicht, Hundesteuer, Kurspflicht und Meldepflicht unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Hier findest du die wichtigsten Punkte für Tessin – jede Angabe mit der offiziellen Quelle, damit du sie selbst nachlesen kannst.
Angaben geprüft: Stand Juli 2026
Leinenpflicht
Wo und wann muss dein Hund an die Leine?
An Orten, die von Publikum oder von anderen Tieren frequentiert werden, müssen Hunde an der Leine geführt werden – und, wenn die Umstände es verlangen, zusätzlich einen Maulkorb tragen. Hunde der Rassen mit Auflagen dürfen im öffentlich zugänglichen Raum nur einzeln geführt werden. Als gefährlich eingestufte Hunde müssen immer an der Leine sein und einen Maulkorb tragen. Die Einzelheiten regeln die Gemeinden in einer eigenen Verordnung; sie können abgegrenzte und signalisierte Hundeauslaufzonen einrichten. Für Nutzhunde legt der Regierungsrat Ausnahmen fest.
Quelle: Kanton Tessin, Legge sui cani (LCani, Art. 7 und 15)Stand: Juli 2026
Hundesteuer
Was kostet dein Hund pro Jahr – und wer zieht ein?
Die Hundesteuer zahlst du an deine Wohnsitzgemeinde, für Hunde, die älter als drei Monate sind. Der Kanton gibt den Rahmen vor: mindestens CHF 75 und höchstens CHF 125 pro Jahr. Den genauen Betrag legt deine Gemeinde in einer Verordnung fest – frag dort nach. Vom Ertrag gehen CHF 25 an den Fonds für Tierhilfe und CHF 40 an den Kanton; der Rest, zwischen CHF 10 und CHF 60, bleibt bei der Gemeinde.
Quelle: Kanton Tessin, Legge sui cani (LCani, Art. 4 und 4a)Stand: Juli 2026
Kurspflicht
Musst du mit deinem Hund einen Kurs besuchen?
Das Tessin führt einen obligatorischen Grundkurs ein: Wer zum ersten Mal einen Hund übernimmt oder in den letzten zehn Jahren keinen gehalten hat, muss einen reinen Theoriekurs besuchen – und zwar bevor er den Hund anschafft, unabhängig von Rasse, Alter und Herkunft des Tieres. Wichtig zum Stand Juli 2026: Die Kurspflicht gilt erst ab 1. September 2026, sie war zum Prüfzeitpunkt also noch nicht in Kraft. Der Kurs umfasst zwei Treffen mit insgesamt 6 Stunden (mindestens 3 Stunden pro Treffen), höchstens 10 Teilnehmende, und kostet CHF 120. Als Nachweis, dass man früher schon einen Hund hatte, zählt ausschliesslich der Eintrag in der Datenbank AMICUS – ausländische Belege oder Bestätigungen aus anderen Kantonen werden nicht anerkannt. Die Teilnahmebestätigung legst du bei der Registrierung deiner Gemeinde vor.
Quelle: Kanton Tessin, Ufficio del veterinario cantonale – Corso teorico obbligatorioStand: Juli 2026
Rasseregeln
Gibt es Rassen mit Bewilligungspflicht oder Verbot?
Das Tessin verbietet keine Rasse, verlangt für viele aber eine Haltebewilligung. Betroffen sind Hunde, die nach dem 1. April 2009 geboren wurden, aus vier Gruppen samt Kreuzungen: Bullterrier-Typen (Bull Terrier und Bull Terrier Miniature, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull); Molosser (u. a. Rottweiler, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Deutsche Dogge, American Bulldog, Dogue de Bordeaux, Mastiff, Bullmastiff, Mastino Napoletano, Tosa Inu, Cane Corso, Kaukasischer, Šarplaninac-, Zentralasiatischer und Anatolischer Hirtenhund, Tibetdogge, Presa Canario); Hirten- und Hütehunde (u. a. Deutscher Schäferhund, Belgische Schäferhunde, Holländischer Schäferhund, Tschechoslowakischer Wolfhund, Beauceron, Komondor, Kuvasz, Tatra-Hirtenhund, Südrussischer Hirtenhund, Saarloos-Wolfhund); dazu der Dobermann. Die Bewilligung erteilt das kantonale Veterinäramt, und du brauchst sie, bevor du den Hund übernimmst. Das Gesuch reichst du bei der Wohnsitzgemeinde ein, mit Strafregisterauszug und – wo verlangt – der Kursbestätigung. Zusätzlich musst du mit dem Hund einen anerkannten Erziehungskurs besuchen und zwei Wesenstests bestehen.
Quelle: Kanton Tessin, Regolamento sui cani (RCani, Art. 14, 16 und 17)Stand: Juli 2026
Melden & registrieren
Wo musst du deinen Hund anmelden – und bis wann?
Die Wohnsitzgemeinde trägt dich als Halterin oder Halter in die Hundedatenbank ein. Beim Eintrag musst du eine Haftpflichtversicherung nachweisen; fehlt sie, setzt die Gemeinde eine Frist von höchstens drei Monaten. Registriert wirst du aber sofort, auch wenn ein Nachweis noch fehlt. Sobald das Kursobligatorium am 1. September 2026 in Kraft tritt, kommt der Nachweis über den Grundkurs dazu – dafür gilt dann eine Frist von höchstens sechs Monaten (siehe «Kurspflicht»). Die Gemeinden kontrollieren zudem, ob die Hunde in ihrem Gebiet korrekt gekennzeichnet sind.
Quelle: Kanton Tessin, Regolamento sui cani (RCani, Art. 3)Stand: Juli 2026
Besonderes
Was gilt in diesem Kanton sonst noch?
Das Tessin schreibt eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 3 Millionen Franken vor. Von der Leinenpflicht ausgenommen sind – aber nur während ihres Einsatzes im jeweiligen Fachgebiet – Herdenschutz- und Treibhunde, Rettungshunde, Hunde von Polizei, Zoll und Armee, Behindertenbegleithunde und Jagdhunde.
Quelle: Kanton Tessin, Regolamento sui cani (RCani, Art. 6 und 7)Stand: Juli 2026
Regeln in einem anderen Kanton
Zügelst du, oder bist du mit deinem Hund unterwegs? Hier geht es direkt weiter.
Weiter mit DOGSY
Hunderegeln sind nur der Anfang: Im Wissens-Bereich findest du Beiträge zu Ernährung, Erziehung, Gesundheit und Alltag mit Hund – und in der DOGSY-App Dogsyaner aus deiner Region.