Alle Kantone Kantons-Wegweiser · VD

Hunderegeln im Kanton Waadt

Leinenpflicht, Hundesteuer, Kurspflicht und Meldepflicht unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Hier findest du die wichtigsten Punkte für Waadt – jede Angabe mit der offiziellen Quelle, damit du sie selbst nachlesen kannst.

Angaben geprüft: Stand Juli 2026

Leinenpflicht

Wo und wann muss dein Hund an die Leine?

Vom 1. April bis 15. Juli gilt Leinenpflicht im Wald, am Waldrand und auf angrenzenden Wiesen in der Landwirtschaftszone. In Wildschutzgebieten (kantonale Wildreservate, Banngebiete, Wasservogelreservate) gilt sie das ganze Jahr, auf Weiden solange Vieh dort ist. In Naturschutzgebieten und Ruhezonen gelten die Regeln des jeweiligen Gebiets. Ausserhalb dieser Zeiten und Orte darf dein Hund frei laufen, solange du ihn unter Kontrolle hast.

Quelle: Kanton Waadt, Direction générale de l'environnement – Merkblatt Leinenpflicht (Rechtsgrundlage Art. 2a RLFaune)Stand: Juli 2026

Hundesteuer

Was kostet dein Hund pro Jahr – und wer zieht ein?

Die Hundesteuer hat zwei Teile. Der kantonale Teil beträgt CHF 100 pro Jahr und Hund, Registrierung inbegriffen. Dazu kommt eine Gemeindesteuer, deren Höhe jede Gemeinde selbst festlegt – sie ist also nicht überall gleich. Frag deine Wohngemeinde nach dem genauen Betrag. Ermässigungen und Befreiungen gibt es unter anderem für Blindenführhunde und für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen.

Quelle: Kanton Waadt, Steuerverwaltung – «Autres impôts»Stand: Juli 2026

Kurspflicht

Musst du mit deinem Hund einen Kurs besuchen?

Ein allgemeines Kursobligatorium gibt es nicht mehr: Die Pflichtkurse für Hundehaltende wurden am 1. Januar 2017 abgeschafft. Bestehen bleiben aber die Kurse für potenziell gefährliche Hunde (Rottweiler, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier sowie Hunde, bei denen ein Elternteil einer dieser Rassen angehört).

Quelle: Kanton Waadt, Police des chiens (Veterinäramt)Stand: Juli 2026

Rasseregeln

Gibt es Rassen mit Bewilligungspflicht oder Verbot?

Als potenziell gefährlich gelten drei Rassen: American Staffordshire Terrier (Amstaff), American Pit Bull Terrier und Rottweiler – dazu Hunde, bei denen ein Elternteil einer dieser Rassen angehört. Für die Haltung brauchst du eine Bewilligung des Kantons; die Gebühr dafür beträgt CHF 800. Voraussetzungen sind unter anderem Volljährigkeit, Haftpflichtversicherung, Strafregisterauszug und ein bestandener Wesenstest (TCOM) ab dem Alter von zwölf Monaten. Danach musst du mit dem Hund 72 Stunden Erziehungskurs absolvieren, verteilt auf höchstens zwei Jahre; der Kurs muss innert 45 Tagen nach dem Wesenstest beginnen. Zucht und Import zu Handelszwecken sind verboten.

Quelle: Kanton Waadt, Règlement d'application de la loi sur la police des chiens (RLPolC), Art. 2, 9, 11 und 27Stand: Juli 2026

Melden & registrieren

Wo musst du deinen Hund anmelden – und bis wann?

Du musst innert zwei Wochen sowohl der nationalen Hundedatenbank (AMICUS) als auch deiner Gemeindeverwaltung melden: den Kauf eines Hundes (mit Herkunft), die Abgabe an jemand anderen (mit neuer Halterin oder neuem Halter), jeden Adresswechsel und den Tod des Tieres.

Quelle: Kanton Waadt, Loi sur la police des chiens (LPolC, 133.75), Art. 9Stand: Juli 2026

Besonderes

Was gilt in diesem Kanton sonst noch?

Für jeden Hund im Kanton ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht. Zusätzlich dürfen die Gemeinden selbst bestimmen, welche öffentlichen Orte für Hunde gesperrt sind und wo Leinenpflicht gilt – die Regeln können deshalb von Gemeinde zu Gemeinde abweichen.

Quelle: Kanton Waadt, Loi sur la police des chiens (LPolC, 133.75), Art. 15 und 17Stand: Juli 2026

Regeln in einem anderen Kanton

Zügelst du, oder bist du mit deinem Hund unterwegs? Hier geht es direkt weiter.

Weiter mit DOGSY

Hunderegeln sind nur der Anfang: Im Wissens-Bereich findest du Beiträge zu Ernährung, Erziehung, Gesundheit und Alltag mit Hund – und in der DOGSY-App Dogsyaner aus deiner Region.