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Hunderegeln im Kanton St. Gallen

Leinenpflicht, Hundesteuer, Kurspflicht und Meldepflicht unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Hier findest du die wichtigsten Punkte für St. Gallen – jede Angabe mit der offiziellen Quelle, damit du sie selbst nachlesen kannst.

Angaben geprüft: Stand Juli 2026

Leinenpflicht

Wo und wann muss dein Hund an die Leine?

Grundregel: Du führst deinen Hund an der Leine, wenn du ihn sonst nicht wirksam unter Kontrolle hast. Immer an die Leine gehört er auf Schulanlagen, auf öffentlichen Spiel- und Sportplätzen, in öffentlich zugänglichen Gebäuden sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen. Deine Gemeinde kann per Reglement oder Signalisation weitere Orte mit Leinenpflicht festlegen – eine kantonsweite Leinenpflicht im Wald während der Brut- und Setzzeit kennt das St. Galler Hundegesetz dagegen nicht. Schau darum zusätzlich ins Reglement deiner Gemeinde und auf die Signalisation vor Ort.

Quelle: Hundegesetz Kanton St. Gallen (sGS 456.1), Art. 8 und 9Stand: Juli 2026

Hundesteuer

Was kostet dein Hund pro Jahr – und wer zieht ein?

Die Hundesteuer zahlst du deiner Wohnsitzgemeinde, sobald dein Hund älter als drei Monate ist. Der Kanton gibt den Rahmen vor: zwischen CHF 60 und CHF 200 pro Hund und Kalenderjahr – die genaue Höhe legt der Gemeinderat fest. Keine Steuer zahlst du für Blindenführ- und Behindertenhunde, für Hunde, die im selben Jahr schon anderswo versteuert wurden, und für einen Ersatzhund im laufenden Jahr. Frag für den genauen Betrag bei deiner Wohngemeinde nach.

Quelle: Hundegesetz Kanton St. Gallen (sGS 456.1), Art. 24–25Stand: Juli 2026

Kurspflicht

Musst du mit deinem Hund einen Kurs besuchen?

Für den Kanton St. Gallen ist zu diesem Thema keine kantonale Regelung hinterlegt. Das heisst nicht automatisch, dass es keine Regel gibt: Deine Wohngemeinde kann eigene Vorschriften haben. Frag im Zweifel direkt bei ihr nach.

Rasseregeln

Gibt es Rassen mit Bewilligungspflicht oder Verbot?

Für den Kanton St. Gallen ist zu diesem Thema keine kantonale Regelung hinterlegt. Das heisst nicht automatisch, dass es keine Regel gibt: Deine Wohngemeinde kann eigene Vorschriften haben. Frag im Zweifel direkt bei ihr nach.

Melden & registrieren

Wo musst du deinen Hund anmelden – und bis wann?

Alle Hunde müssen einen Mikrochip haben und in der Hundedatenbank AMICUS registriert sein – das läuft nach Bundesrecht über die Tierärztin oder den Tierarzt. Zuständige Stelle für die Registrierung der Halterinnen und Halter sowie für Namens- und Adressänderungen ist deine Wohnsitzgemeinde; sie kontrolliert auch, ob Hund und Haltung korrekt erfasst sind. Ziehst du aus einem anderen Kanton zu und wurden dort Massnahmen gegen deine Hundehaltung angeordnet, musst du das dem Kanton innert zehn Tagen melden.

Quelle: Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Kanton St. GallenStand: Juli 2026

Besonderes

Was gilt in diesem Kanton sonst noch?

Zwei St. Galler Eigenheiten: Erstens musst du eine Haftpflichtversicherung haben, die auch die Person abdeckt, die deinen Hund tatsächlich beaufsichtigt – wichtig, wenn du deinen Hund in Betreuung gibst. Eine Mindestdeckungssumme schreibt der Kanton nicht vor. Zweitens: Wer einen Herdenschutzhund einsetzt, muss das dem Kanton melden und auf Wanderwegen durchs Weidgebiet über die Hunde informieren.

Quelle: Hundegesetz Kanton St. Gallen (sGS 456.1), Art. 7 und 13Stand: Juli 2026

Regeln in einem anderen Kanton

Zügelst du, oder bist du mit deinem Hund unterwegs? Hier geht es direkt weiter.

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