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Hunderegeln im Kanton Glarus

Leinenpflicht, Hundesteuer, Kurspflicht und Meldepflicht unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Hier findest du die wichtigsten Punkte für Glarus – jede Angabe mit der offiziellen Quelle, damit du sie selbst nachlesen kannst.

Angaben geprüft: Stand Juli 2026

Leinenpflicht

Wo und wann muss dein Hund an die Leine?

Angeleint werden muss in öffentlich zugänglichen Gebäuden, an verkehrsreichen Strassen (namentlich Kantons- und Hauptstrassen), in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie an Haltestellen und auf Bahnhöfen, auf Pausenplätzen von Schulanlagen und auf Spiel- und Sportplätzen – und überall dort, wo die Gemeinde es signalisiert. Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial von auswärtigen Halterinnen und Haltern gilt im öffentlich zugänglichen Raum generell Leinen- und Maulkorbpflicht. Die Gemeinde kann Verstösse mit einer Ordnungsbusse ahnden. Beachte zusätzlich die Waldregel unter «Besonderes».

Quelle: Kanton Glarus, Einführungsgesetz zum Tierschutz- und Tierseuchengesetz (Art. 31)Stand: Juli 2026

Hundesteuer

Was kostet dein Hund pro Jahr – und wer zieht ein?

Glarus erhebt eine kantonale Hundetaxe von CHF 55 pro Hund und Jahr, ab dem sechsten Lebensmonat. Dazu kommt ein Zuschlag der Gemeinde, den diese selbst festlegt; nach dem kantonalen Tierschutz- und Tierseuchengesetz darf er höchstens das Dreifache der kantonalen Taxe betragen, also bis CHF 165. Zusammen sind damit bis zu CHF 220 pro Jahr möglich – wie viel es bei dir ist, sagt dir deine Gemeinde. Eingezogen wird alles vom Einwohneramt. Befreit sind unter anderem Blindenführhunde, regelmässig eingesetzte Therapiehunde, Diensthunde der Polizei, Lawinen-, Katastrophen- und Flächensuchhunde sowie ausgebildete Herdenschutzhunde.

Quelle: Kanton Glarus, Veterinärverordnung (Art. 31 und 33)Stand: Juli 2026

Kurspflicht

Musst du mit deinem Hund einen Kurs besuchen?

Wer erstmals einen Hund erwirbt, muss innert eines Jahres nach dem Erwerb einen Nachweis über Kenntnisse und Fähigkeiten in der Hundehaltung erbringen. Diese Pflicht gilt seit 1. Juli 2018. Anerkannt sind ein eidgenössischer Sachkundenachweis oder der Abschluss des kantonalen Ausbildungslehrgangs; die Einzelheiten regelt die kantonale Veterinärverordnung. Eine Kopie des Nachweises musst du spätestens einen Monat nach Erhalt unaufgefordert dem Einwohneramt deiner Wohngemeinde zustellen. Die Gemeinden kontrollieren das und melden säumige Halterinnen und Halter dem Kantonstierarzt.

Quelle: Kanton Glarus, Einführungsgesetz zum Tierschutz- und Tierseuchengesetz (Art. 26a und 30)Stand: Juli 2026

Rasseregeln

Gibt es Rassen mit Bewilligungspflicht oder Verbot?

Die Haltung eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotenzial braucht eine Bewilligung des Kantonstierarztes. Dazu zählen: American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino, Cane Corso, Deutscher Schäferhund, Belgischer Schäferhund sowie Mischlinge dieser Rassen. Das Gesuch reichst du möglichst vor, spätestens aber 14 Tage nach der Übernahme des Hundes ein; wer aus einem anderen Kanton oder aus dem Ausland zuzieht, hat einen Monat ab Wohnsitznahme Zeit. Verlangt werden unter anderem eine gültige Privathaftpflichtversicherung, der Nachweis über Kenntnisse und Fähigkeiten sowie eine bestandene Prüfung über Gehorsam und Führigkeit, die der Hund bis Ende des zweiten Lebensjahres ablegen muss. Für die ersten sechs Rassen der Liste (American Staffordshire Terrier bis Dobermann) und deren Mischlinge gilt zusätzlich ein Mindestalter von 18 Jahren; hier sind auch ein Strafregister- und ein Betreibungsregisterauszug sowie ein Handlungsfähigkeitszeugnis einzureichen.

Quelle: Kanton Glarus, Veterinärverordnung (Art. 19, 21, 22 und 23)Stand: Juli 2026

Melden & registrieren

Wo musst du deinen Hund anmelden – und bis wann?

Hunde müssen gekennzeichnet und registriert sein; das zuständige Departement bezeichnet dafür eine Melde- und Registrierstelle, und die Gemeinden haben Zugriff auf die Daten. Eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme ist Pflicht: Eine Kopie der Police musst du spätestens einen Monat nach dem Erwerb des Hundes unaufgefordert dem Einwohneramt deiner Wohngemeinde zustellen. Die Gemeinden kontrollieren das zusammen mit dem Ausbildungsnachweis und melden Säumige dem Kantonstierarzt.

Quelle: Kanton Glarus, Veterinärverordnung (Art. 26, 27 und 28)Stand: Juli 2026

Besonderes

Was gilt in diesem Kanton sonst noch?

Eine Glarner Besonderheit, die viele nicht kennen: Im Wald und den Waldrändern entlang müssen alle Hunde das ganze Jahr über an der Leine geführt oder angebunden gehalten werden. Diese Regel steht nicht im Hunderecht, sondern in der kantonalen Jagdverordnung. Ausgenommen sind Jagdhunde während der Jagdzeit, Treiberhunde im Viehtreiberdienst sowie anerkannte Gebrauchshunde, soweit dies für ihre Ausbildung oder ihren Einsatz unerlässlich ist.

Quelle: Kanton Glarus, Verordnung zum kantonalen Jagdgesetz (Jagdverordnung, Art. 30)Stand: Juli 2026

Regeln in einem anderen Kanton

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