Haftpflicht

Haftpflicht: Burgenland

Ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde vorgeschrieben? Das steht für Burgenland in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Pflicht für einen Teil der Hunde

Die Regel

Eine Haftpflichtversicherung schreibt das Bgld. LSG nur für auffällige Hunde vor: Mindestdeckungssumme 750.000 €, Nachweis jährlich bis 1. Juli bei der Gemeinde (§ 22 Abs. 3).

Quelle

RIS (Landesrecht Burgenland): Burgenländisches Landessicherheitsgesetz (Bgld. LSG), LGBl. Nr. 30/2019, Fassung vom 28.10.2026

geprüft am 28. Oktober 2026

Haftpflicht in den anderen Bundesländern

Hunderegeln Burgenland: alle sechs ThemenHaftpflicht in allen Bundesländern

Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

Weiter bei DOGSY

Bei DOGSY vernetzen sich Hundehalter, Hundesitter und alle, die Hunde mögen.