Haftpflicht

Haftpflicht: Salzburg

Ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde vorgeschrieben? Das steht für Salzburg in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Pflicht für alle Hunde

Die Regel

Für jeden Hund ist eine Haftpflichtversicherung über mindestens 725.000 € abzuschließen und aufrechtzuerhalten (§ 23); der Nachweis gehört zur Meldung bei der Gemeinde (§ 16a Abs. 2 Z 2).

Quelle

RIS (Landesrecht Salzburg): Salzburger Landessicherheitsgesetz (S.LSG), LGBl. Nr. 57/2009, Fassung vom 28.10.2026

geprüft am 28. Oktober 2026

Haftpflicht in den anderen Bundesländern

Hunderegeln Salzburg: alle sechs ThemenHaftpflicht in allen Bundesländern

Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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