Haftpflicht

Haftpflicht: Oberösterreich

Ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde vorgeschrieben? Das steht für Oberösterreich in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Pflicht für alle Hunde

Die Regel

Für jeden Hund muss eine Haftpflichtversicherung über mindestens 725.000 € bestehen; sie kann auch Teil einer Haushalts- oder Jagdhaftpflichtversicherung sein (§ 3 Abs. 2). Der Nachweis gehört zur Meldung bei der Gemeinde, ein Versicherungswechsel ist binnen vier Wochen zu melden (§ 2 Abs. 2 Z 2 und Abs. 3).

Quelle

RIS (Landesrecht Oberösterreich): Oö. Hundehaltegesetz 2024, LGBl. Nr. 84/2024, Fassung vom 28.10.2026

geprüft am 28. Oktober 2026

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Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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