Haftpflicht

Haftpflicht: Niederösterreich

Ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde vorgeschrieben? Das steht für Niederösterreich in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Pflicht für alle Hunde

Die Regel

Für jeden Hund muss eine auf den Halter lautende Haftpflichtversicherung mit mindestens 725.000 € pro Hund für Personen- und Sachschäden bestehen; ein Einschluss in die Haushaltsversicherung genügt (§ 4 Abs. 8). Der Nachweis gehört zur Meldung bei der Gemeinde (§ 4 Abs. 1 Z 6).

Quelle

RIS (Landesrecht Niederösterreich): NÖ Hundehaltegesetz, LGBl. 4001, Fassung vom 28.10.2026

geprüft am 28. Oktober 2026

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Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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