Haftpflicht: Niederösterreich
Ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde vorgeschrieben? Das steht für Niederösterreich in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.
belegtgeprüft am 28. Oktober 2026
Kurzwert
Pflicht für alle Hunde
Die Regel
Für jeden Hund muss eine auf den Halter lautende Haftpflichtversicherung mit mindestens 725.000 € pro Hund für Personen- und Sachschäden bestehen; ein Einschluss in die Haushaltsversicherung genügt (§ 4 Abs. 8). Der Nachweis gehört zur Meldung bei der Gemeinde (§ 4 Abs. 1 Z 6).
Quelle
RIS (Landesrecht Niederösterreich): NÖ Hundehaltegesetz, LGBl. 4001, Fassung vom 28.10.2026
geprüft am 28. Oktober 2026
Haftpflicht in den anderen Bundesländern
Hunderegeln Niederösterreich: alle sechs ThemenHaftpflicht in allen Bundesländern
Angaben ohne Gewähr
Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.
Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.
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