Haftpflicht

Haftpflicht: Kärnten

Ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde vorgeschrieben? Das steht für Kärnten in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

In der Quelle keine Pflicht genannt

Die Regel

Das Kärntner Landessicherheitsgesetz enthält keine Pflicht zur Haftpflichtversicherung.

Offene Punkte

Nur K-LSiG, Wildschutz-Verordnung und Hundeabgabengesetz gelesen; andere Landesgesetze nicht geprüft.

Quelle

RIS (Landesrecht Kärnten): Kärntner Landessicherheitsgesetz (K-LSiG), LGBl. Nr. 74/1977, Fassung vom 28.10.2026

geprüft am 28. Oktober 2026

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Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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