Haftpflicht

Haftpflicht: Wien

Ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde vorgeschrieben? Das steht für Wien in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Pflicht für alle Hunde

Die Regel

Für in Wien gehaltene Hunde ist eine Haftpflichtversicherung über mindestens 725.000 € für Personen- und Sachschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten (§ 5 Abs. 11). Die Pflicht gilt für alle nach dem 1. Jänner 2006 geborenen Hunde, für hundeführscheinpflichtige Hunde unabhängig vom Alter (§ 15 Abs. 1).

Quelle

RIS (Landesrecht Wien): Wiener Tierhaltegesetz, LGBl. Nr. 39/1987, Fassung vom 28.10.2026

geprüft am 28. Oktober 2026

Haftpflicht in den anderen Bundesländern

Hunderegeln Wien: alle sechs ThemenHaftpflicht in allen Bundesländern

Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

Weiter bei DOGSY

Bei DOGSY vernetzen sich Hundehalter, Hundesitter und alle, die Hunde mögen.