Haftpflicht: Wien
Ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde vorgeschrieben? Das steht für Wien in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.
belegtgeprüft am 28. Oktober 2026
Kurzwert
Pflicht für alle Hunde
Die Regel
Für in Wien gehaltene Hunde ist eine Haftpflichtversicherung über mindestens 725.000 € für Personen- und Sachschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten (§ 5 Abs. 11). Die Pflicht gilt für alle nach dem 1. Jänner 2006 geborenen Hunde, für hundeführscheinpflichtige Hunde unabhängig vom Alter (§ 15 Abs. 1).
Quelle
RIS (Landesrecht Wien): Wiener Tierhaltegesetz, LGBl. Nr. 39/1987, Fassung vom 28.10.2026
geprüft am 28. Oktober 2026
Haftpflicht in den anderen Bundesländern
Hunderegeln Wien: alle sechs ThemenHaftpflicht in allen Bundesländern
Angaben ohne Gewähr
Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.
Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.
Weiter bei DOGSY
Bei DOGSY vernetzen sich Hundehalter, Hundesitter und alle, die Hunde mögen.