Leinenpflicht: Kärnten
Wo müssen Hunde an die Leine? Das steht für Kärnten in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.
belegtgeprüft am 28. Oktober 2026
Kurzwert
Leine oder Maulkorb, an bestimmten Orten, gefährliche Hunde
Die Regel
An öffentlichen Orten, an denen mit vielen Menschen, Tieren oder Fahrzeugen zu rechnen ist – etwa Straßen, Plätze, öffentlich zugängliche Parkanlagen, Gaststätten und Geschäfte – sowie in Stiegenhäusern und Zugängen von Mehrfamilienhäusern müssen Hunde einen Maulkorb tragen oder an der Leine geführt werden (§ 8 Abs. 1 K-LSiG). Außerhalb eingefriedeter Grundflächen sind Leine oder Maulkorb immer mitzuführen und bei Bedarf sofort zu verwenden (§ 8 Abs. 1). Zum Schutz des Wildes müssen Hunde in Jagdgebieten außerhalb geschlossener, verbauter Gebiete bei Tag und Nacht an der Leine geführt oder sonst sicher verwahrt werden, außer in gekennzeichneten Hundezonen und auf Hundeauslaufplätzen (§ 1 Abs. 1 K-HHWS-VO).
Weitere Angaben aus der Quelle
- Ausnahmen
- K-LSiG: Wach- und Diensthunde von Sicherheitsdienst, Zoll und Bundesheer, Hunde im Jagd-, Hilfs- und Rettungseinsatz, Ausbilder kynologischer Vereine mit Ausweis (§ 8 Abs. 4). Wildschutz-Verordnung: Junghunde bis zwölf Monate und Hunde von Haltern mit nachgewiesener Sachkunde, wenn der Hund jederzeit beherrscht wird (§ 1 Abs. 2), sowie bestimmte Assistenz-, Einsatz- und Hirtenhunde (§ 3).
- Maulkorb
- Bissige Hunde: an öffentlichen Orten Maulkorb und Leine (§ 8 Abs. 2 K-LSiG).
Quelle
Weitere Quellen
geprüft am 28. Oktober 2026
Leinenpflicht in den anderen Bundesländern
Hunderegeln Kärnten: alle sechs ThemenLeinenpflicht in allen Bundesländern
Angaben ohne Gewähr
Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.
Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.
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