Leinenpflicht

Leinenpflicht: Steiermark

Wo müssen Hunde an die Leine? Das steht für Steiermark in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Leine oder Maulkorb, an bestimmten Orten

Die Regel

An öffentlich zugänglichen Orten wie Straßen, Plätzen, Gaststätten und Geschäften müssen Hunde einen Maulkorb tragen oder so an der Leine geführt werden, dass sie jederzeit beherrscht werden (§ 3b Abs. 3). In öffentlichen Parkanlagen gilt immer Leinenpflicht, außer auf gekennzeichneten und eingezäunten Hundewiesen (§ 3b Abs. 4).

Weitere Angaben aus der Quelle

Ausnahmen
Hunde für besondere Zwecke, wenn Leine oder Maulkorb ihrer Verwendung entgegenstehen, insbesondere Jagd-, Therapie- und Hütehunde, Assistenzhunde, Diensthunde von Exekutive und Militär sowie Rettungshunde (§ 3b Abs. 6).

Quelle

RIS (Landesrecht Steiermark): Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz (StLSG), LGBl. Nr. 24/2005, Fassung vom 28.10.2026

geprüft am 28. Oktober 2026

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Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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