Leinenpflicht

Leinenpflicht: Tirol

Wo müssen Hunde an die Leine? Das steht für Tirol in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Leine oder Maulkorb, innerorts, an bestimmten Orten, gefährliche Hunde

Die Regel

An öffentlichen Orten innerhalb geschlossener Ortschaften sind Hunde an der Leine oder mit Maulkorb zu führen, außer in Hundefreilaufzonen, die die Gemeinde per Verordnung ausweist (§ 6a Abs. 2). Außerhalb geschlossener Ortschaften kann die Gemeinde für bestimmte Gebiete oder Verkehrsflächen Leine und/oder Maulkorb vorschreiben (§ 6a Abs. 2a).

Weitere Angaben aus der Quelle

Ausnahmen
Rettungs-, Therapie-, Assistenz- und Diensthunde in Einsatz und Ausbildung; Jagdhunde im Jagdeinsatz in einem Jagdgebiet (§ 6a Abs. 2b).
Maulkorb
Wo sich üblicherweise größere Menschenansammlungen bilden, jedenfalls in öffentlichen Verkehrsmitteln, Kinderbetreuungs- und Schuleinrichtungen, Spielanlagen und Einkaufszentren, gilt Leine und Maulkorb oder ein geschlossenes Behältnis (§ 6a Abs. 2). Für einen vom Amtstierarzt als auffällig beurteilten Hund verpflichtet die Behörde per Bescheid zu Leine und/oder Maulkorb außerhalb von Wohn- und Betriebsräumen und eingefriedeten Liegenschaften (§ 6a Abs. 3).

Quelle

RIS (Landesrecht Tirol): Landes-Polizeigesetz, LGBl. Nr. 60/1976, Fassung vom 28.10.2026

geprüft am 28. Oktober 2026

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Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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