Leinenpflicht

Leinenpflicht: Salzburg

Wo müssen Hunde an die Leine? Das steht für Salzburg in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Regel der Gemeinde, gefährliche Hunde

Die Regel

Eine landesweite Leinen- oder Maulkorbpflicht enthält das S.LSG nicht. Die Gemeinde kann allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen oder an bestimmten Orten an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen müssen, auch nur für Teile des Gemeindegebiets; Ausnahmen sind für Halter möglich, die mit ihrem Hund eine Ausbildung nach der erweiterten Sachkunde absolviert haben (§ 17 Abs. 1).

Weitere Angaben aus der Quelle

Ausnahmen
Hunde im Einsatz, bei dem Leine oder Maulkorb nicht möglich sind (z. B. mit Sicherheitsorganen, Lawinensuch-, Jagd- und Assistenzhunde), und Hunde in nachgewiesener Ausbildung dafür (§ 17 Abs. 2).
Maulkorb
Ein als gefährlich festgestellter Hund ist bis zur Entscheidung über die Bewilligung außerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Grundflächen anzuleinen und mit Maulkorb zu versehen (§ 19 Abs. 7).

Offene Punkte

Verordnungen der einzelnen Gemeinden nicht erhoben.

Quelle

RIS (Landesrecht Salzburg): Salzburger Landessicherheitsgesetz (S.LSG), LGBl. Nr. 57/2009, Fassung vom 28.10.2026

geprüft am 28. Oktober 2026

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Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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