Leinenpflicht

Leinenpflicht: Oberösterreich

Wo müssen Hunde an die Leine? Das steht für Oberösterreich in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Leine oder Maulkorb, innerorts, an bestimmten Orten, gefährliche Hunde

Die Regel

An öffentlichen Orten im Ortsgebiet – dazu zählen auch Park- und Sportanlagen – müssen Hunde an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden (§ 9 Abs. 1, § 1 Abs. 2 Z 3). Die Leine darf höchstens 1,5 Meter lang sein (§ 9 Abs. 7). Eine Person darf höchstens zwei große Hunde gleichzeitig führen (§ 9 Abs. 8). Der Gemeinderat kann Freilaufflächen festlegen und an bestimmten Orten strengere Regeln oder Hundeverbote anordnen (§ 9 Abs. 5).

Weitere Angaben aus der Quelle

Ausnahmen
Hunde für öffentliche Sicherheit, Jagd sowie Hilfs- und Rettungswesen in Ausbildung, Einsatz und Übung, soweit nötig; Assistenz- und Therapiebegleithunde; nicht auffällige Hunde bei Vorführungen und Schauen (§ 9 Abs. 6). Keine Maulkorbpflicht in einer Transportbox (§ 9 Abs. 7).
Maulkorb
Leine und Maulkorb zusammen gelten in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kindergärten, Horten und anderen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen, in Gaststätten und bei größeren Menschenansammlungen wie Einkaufszentren, Freizeitparks, Badeanlagen in der Badesaison und Veranstaltungen (§ 9 Abs. 2). Hunde spezieller Rassen ab zwölf Monaten (ohne Befreiungsbescheid) und auffällige Hunde brauchen an öffentlichen Orten immer Leine und Maulkorb, außer in eingezäunten Freilaufflächen; in nicht eingezäunten Freilaufflächen gilt Maulkorbpflicht (§ 9 Abs. 3). Große Hunde ohne fristgerecht bestandene Alltagstauglichkeitsprüfung: Leine und Maulkorb bis zur Vorlage (§ 5 Abs. 5).

Quelle

RIS (Landesrecht Oberösterreich): Oö. Hundehaltegesetz 2024, LGBl. Nr. 84/2024, Fassung vom 28.10.2026

geprüft am 28. Oktober 2026

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Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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