Hund in Salzburg: Hundesteuer, Auslauf und Regeln
Hundesteuer in Salzburg: € 50 für den ersten Hund. Dazu Anmeldung, Auslaufflächen, die Regeln in Salzburg und Hundebetreuung bei DOGSY – jede Angabe mit amtlicher Quelle und Prüfdatum.
157 834 Einwohner (Stand 2026-01-01) · Quelle
Hundesteuer in Salzburg
- Erster Hund
- € 50 pro Jahr
- Zweiter Hund
- € 90 pro JahrGilt für den zweiten Hund; ab dem dritten Hund gilt ein eigener Satz.
- Weitere Stufen
- Erster Hund 50 Euro, zweiter Hund 90 Euro, jeder weitere Hund 120 Euro im Kalenderjahr.
- Listenhund
- Kein eigener Satz – es gilt der allgemeine SatzDie Hundesteuerordnung nennt keinen eigenen Satz für Listenhunde oder gefährliche Hunde.
- Ermäßigungen und Befreiungen
- Nicht steuerpflichtig sind Wachhunde, Blindenführhunde und Hunde für Beruf oder Erwerb (Stadtseite). Auf Antrag befreit sind Personen, deren notdürftiger Lebensunterhalt durch die Steuer gefährdet ist (Maßstab: Ausgleichszulagen-Richtsatz plus 12 %); für Zuchthunde ermäßigt sich die Steuer auf die Hälfte; vom Züchter gezüchtete Hunde sind bis zum Alter von sechs Monaten im Zwinger des Züchters steuerfrei.
- Anmeldung
- Binnen einer Woche ab Beginn der Haltung eines über drei Monate alten Hundes; die Anmeldung zur Hundesteuer erfolgt zugleich mit der Hundeanmeldung (Stadtseite).
Rechtsgrundlage: Hundesteuerordnung der Landeshauptstadt Salzburg (Stammfassung: Beschluss des Gemeinderates vom 26. Jänner 1979, Amtsblatt Nr. 3/1979) (Geltende Fassung im RIS (Gemeinderecht), Abruf 28.10.2026; zahlreiche Änderungen, u. a. über die Haushaltssatzungen)
Weitere amtliche Quellen: Stadt Salzburg: Hunde – Registrierung, An- und Abmeldung, Hundesteuer
Noch nicht nachgelesen: Datum der jüngsten Änderung nicht ausgewertet; Voraussetzungen der Zucht-Ermäßigung nicht im Einzelnen gelesen.
geprüft am 28. Oktober 2026
Auslauf in Salzburg
Hunde frei umherlaufen zu lassen ist in der Stadt verboten; ohne Leine und Maulkorb dürfen sie auf den Hundefreilaufflächen laufen. Die Flächen sind ganzjährig ohne Schließzeiten geöffnet (Schlosspark Hellbrunn: an die Parköffnungszeiten gebunden).
geprüft am 28. Oktober 2026
Leine in Salzburg
Eigene Regel der Stadt
Die Stadt hat ortspolizeiliche Verordnungen zur Hundehaltung erlassen, u. a. die «Erste Hundehalteverordnung» mit der Leinen- bzw. Maulkorbpflicht; frei laufen dürfen Hunde auf den Hundefreilaufflächen.
geprüft am 28. Oktober 2026
Laut den Bundesland-Daten kennt Salzburg keine landesweite Leinenpflicht; in der Stadt gilt die eigene Verordnung.
Regeln in Salzburg
Salzburg ist zugleich ein Bundesland. Die Regeln stehen auf der Seite des Landes.
Hundebetreuung in Salzburg
Bei DOGSY finden Hundehalter Unterstützung von Menschen aus der Nähe. Die Leistungen in Salzburg:
Weitere Städte in Österreich
Dieselben Angaben für andere Städte.
Angaben ohne Gewähr
Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.
Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.
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Bei DOGSY vernetzen sich Hundehalter, Hundesitter und alle, die Hunde mögen.