Sachkunde: Salzburg
Wird ein Sachkundenachweis verlangt, und für wen? Das steht für Salzburg in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.
belegtgeprüft am 28. Oktober 2026
Kurzwert
Wer seit 1. Jänner 2013 einen Hund zu halten beginnt (Nachweis bei der Meldung); erweiterte Sachkunde für gefährliche Hunde
Die Regel
Wer einen über zwölf Wochen alten Hund hält, muss der Meldung bei der Gemeinde einen Sachkundenachweis beilegen (§ 16a Abs. 2 Z 1); die Meldepflicht gilt für Hunde, deren Haltung ab 1. Jänner 2013 beginnt (Inkrafttretensbestimmung). Dafür genügt eine theoretische Ausbildung bei einer vom Land zugelassenen Person (§ 21 Abs. 1); nach der Ausbildungsverordnung umfasst sie mindestens zwei Kursstunden, auch als Online-Module (§ 1). Für gefährliche Hunde ist die erweiterte Sachkunde mit Theorie und Praxis mit dem Hund nötig (§ 21 Abs. 2), mindestens zehn Kursstunden (§ 2 der Verordnung). Als gleichwertig gelten u. a. ein Studium der Veterinärmedizin oder eine Begleithundeprüfung (§ 5 der Verordnung).
Quelle
Weitere Quellen
geprüft am 28. Oktober 2026
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Angaben ohne Gewähr
Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.
Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.
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