Sachkunde

Sachkunde: Wien

Wird ein Sachkundenachweis verlangt, und für wen? Das steht für Wien in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Alle, die einen Hund anschaffen (außer bei nachgewiesener Hundehaltung in den letzten zwei Jahren); Hundeführschein für Listenhunde und auf behördliche Anordnung

Die Regel

Seit 1. Juli 2019 muss jede Person vor der Anschaffung eines Hundes einen Sachkundenachweis erbringen (§ 5 Abs. 12). Ausgenommen ist, wer in den letzten zwei Jahren einen Hund gehalten hat; als Nachweis gilt die von einer Behörde bestätigte Hundeabgabe (§ 5 Abs. 13). Für hundeführscheinpflichtige Hunde ist zusätzlich der Hundeführschein nötig (§ 5a Abs. 1); bei bissigen Hunden schreibt ihn die Behörde vor (§ 8 Abs. 5).

Offene Punkte

Inhalt und Umfang des Sachkundenachweises (Verordnung des Magistrats nach § 5 Abs. 14) nicht gelesen.

Quelle

RIS (Landesrecht Wien): Wiener Tierhaltegesetz, LGBl. Nr. 39/1987, Fassung vom 28.10.2026

geprüft am 28. Oktober 2026

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Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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