Sachkunde: Tirol
Wird ein Sachkundenachweis verlangt, und für wen? Das steht für Tirol in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.
belegtgeprüft am 28. Oktober 2026
Kurzwert
Wer erstmals einen Hund anmeldet
Die Regel
Wer erstmals einen Hund bei der Behörde anmeldet, muss einen Sachkundenachweis über eine theoretische Ausbildung vorlegen (§ 6a Abs. 9). Nach der Verordnung der Landesregierung umfasst sie drei Unterrichtseinheiten zu je 50 Minuten bei tierschutzqualifizierten Hundetrainern oder Tierärzten (§§ 1 und 2); ausgenommen sind u. a. Personen mit abgeschlossenem Studium der Veterinärmedizin (§ 4).
Quelle
RIS (Landesrecht Tirol): Landes-Polizeigesetz, LGBl. Nr. 60/1976, Fassung vom 28.10.2026
Weitere Quellen
geprüft am 28. Oktober 2026
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Angaben ohne Gewähr
Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.
Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.
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