Sachkunde: Oberösterreich
Wird ein Sachkundenachweis verlangt, und für wen? Das steht für Oberösterreich in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.
belegtgeprüft am 28. Oktober 2026
Kurzwert
Alle künftigen Hundehalter; dazu Alltagstauglichkeitsprüfung für große Hunde (ab 40 cm oder 20 kg) und Zusatzausbildung für auffällige Hunde
Die Regel
Vor Beginn der Haltung eines Hundes muss der künftige Halter eine Sachkunde-Ausbildung von mindestens sechs Stunden positiv absolvieren (§ 4 Abs. 1); der Nachweis gehört zur Meldung bei der Gemeinde (§ 2 Abs. 2 Z 1). Hunde halten dürfen nur Personen ab 16 Jahren (§ 3 Abs. 1). Wer einen großen Hund hält (ausgewachsen mindestens 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg), muss mit dem Hund zusätzlich eine Alltagstauglichkeitsprüfung bestehen (§ 5 Abs. 1 und 2). Für auffällige Hunde ist eine Zusatzausbildung mit dem Hund vorgeschrieben (§ 4 Abs. 2, § 7 Abs. 6).
Offene Punkte
Übergangsbestimmungen (§ 23) für schon gehaltene Hunde und die Oö. Hundehalteverordnung 2024 (Inhalte der Ausbildungen und Prüfungen) nicht ausgewertet.
Quelle
geprüft am 28. Oktober 2026
Sachkunde in den anderen Bundesländern
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Angaben ohne Gewähr
Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.
Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.
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