Sachkunde

Sachkunde: Oberösterreich

Wird ein Sachkundenachweis verlangt, und für wen? Das steht für Oberösterreich in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Alle künftigen Hundehalter; dazu Alltagstauglichkeitsprüfung für große Hunde (ab 40 cm oder 20 kg) und Zusatzausbildung für auffällige Hunde

Die Regel

Vor Beginn der Haltung eines Hundes muss der künftige Halter eine Sachkunde-Ausbildung von mindestens sechs Stunden positiv absolvieren (§ 4 Abs. 1); der Nachweis gehört zur Meldung bei der Gemeinde (§ 2 Abs. 2 Z 1). Hunde halten dürfen nur Personen ab 16 Jahren (§ 3 Abs. 1). Wer einen großen Hund hält (ausgewachsen mindestens 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg), muss mit dem Hund zusätzlich eine Alltagstauglichkeitsprüfung bestehen (§ 5 Abs. 1 und 2). Für auffällige Hunde ist eine Zusatzausbildung mit dem Hund vorgeschrieben (§ 4 Abs. 2, § 7 Abs. 6).

Offene Punkte

Übergangsbestimmungen (§ 23) für schon gehaltene Hunde und die Oö. Hundehalteverordnung 2024 (Inhalte der Ausbildungen und Prüfungen) nicht ausgewertet.

Quelle

RIS (Landesrecht Oberösterreich): Oö. Hundehaltegesetz 2024, LGBl. Nr. 84/2024, Fassung vom 28.10.2026

geprüft am 28. Oktober 2026

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Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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