Sachkunde

Sachkunde: Niederösterreich

Wird ein Sachkundenachweis verlangt, und für wen? Das steht für Niederösterreich in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Alle Hundehalter (allgemeine Sachkunde); erweiterte Sachkunde für Listenhunde und auffällige Hunde

Die Regel

Wer einen Hund hält, braucht die allgemeine Sachkunde: eine Stunde Information durch einen Tierarzt und zwei Stunden durch eine fachkundige Person; die Bestätigung heißt «NÖ Hundepass» (§ 4 Abs. 1 Z 5 lit. a und Abs. 4). Der Nachweis gehört zur Meldung bei der Gemeinde oder ist binnen sechs Monaten nachzureichen und gilt auch für weitere Hunde (§ 4 Abs. 2 und 3). Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde kommt die erweiterte Sachkunde dazu: zehn Stunden mit dem Hund bei einer speziell geschulten Person, mit Theorie sowie Leinenführigkeit, Sitzen und Freifolge (§ 4 Abs. 6).

Offene Punkte

Übergangsregeln für schon vor dem 1. Juni 2023 gehaltene Hunde (§ 13 Abs. 5 bis 10) nicht im Einzelnen ausgewertet.

Quelle

RIS (Landesrecht Niederösterreich): NÖ Hundehaltegesetz, LGBl. 4001, Fassung vom 28.10.2026

geprüft am 28. Oktober 2026

Sachkunde in den anderen Bundesländern

Hunderegeln Niederösterreich: alle sechs ThemenSachkunde in allen Bundesländern

Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

Weiter bei DOGSY

Bei DOGSY vernetzen sich Hundehalter, Hundesitter und alle, die Hunde mögen.