Sachkunde: Niederösterreich
Wird ein Sachkundenachweis verlangt, und für wen? Das steht für Niederösterreich in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.
belegtgeprüft am 28. Oktober 2026
Kurzwert
Alle Hundehalter (allgemeine Sachkunde); erweiterte Sachkunde für Listenhunde und auffällige Hunde
Die Regel
Wer einen Hund hält, braucht die allgemeine Sachkunde: eine Stunde Information durch einen Tierarzt und zwei Stunden durch eine fachkundige Person; die Bestätigung heißt «NÖ Hundepass» (§ 4 Abs. 1 Z 5 lit. a und Abs. 4). Der Nachweis gehört zur Meldung bei der Gemeinde oder ist binnen sechs Monaten nachzureichen und gilt auch für weitere Hunde (§ 4 Abs. 2 und 3). Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde kommt die erweiterte Sachkunde dazu: zehn Stunden mit dem Hund bei einer speziell geschulten Person, mit Theorie sowie Leinenführigkeit, Sitzen und Freifolge (§ 4 Abs. 6).
Offene Punkte
Übergangsregeln für schon vor dem 1. Juni 2023 gehaltene Hunde (§ 13 Abs. 5 bis 10) nicht im Einzelnen ausgewertet.
Quelle
RIS (Landesrecht Niederösterreich): NÖ Hundehaltegesetz, LGBl. 4001, Fassung vom 28.10.2026
geprüft am 28. Oktober 2026
Sachkunde in den anderen Bundesländern
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Angaben ohne Gewähr
Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.
Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.
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