Sachkunde

Sachkunde: Kärnten

Wird ein Sachkundenachweis verlangt, und für wen? Das steht für Kärnten in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Keine allgemeine Pflicht; im Einzelfall per Bescheid

Die Regel

Das K-LSiG schreibt keinen allgemeinen Sachkundenachweis vor. Die Gemeinde kann im Einzelfall anordnen, dass nur Personen mit nachgewiesener Sachkunde einen Hund führen dürfen (§ 8 Abs. 6 lit. e).

Quelle

RIS (Landesrecht Kärnten): Kärntner Landessicherheitsgesetz (K-LSiG), LGBl. Nr. 74/1977, Fassung vom 28.10.2026

geprüft am 28. Oktober 2026

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Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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