Sachkunde

Sachkunde: Burgenland

Wird ein Sachkundenachweis verlangt, und für wen? Das steht für Burgenland in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 29. Oktober 2026

Kurzwert

Halter auffälliger Hunde und wer sie an öffentlichen Orten führt

Die Regel

Einen Sachkundenachweis brauchen nach dem Bgld. LSG nur Halter auffälliger Hunde – vorzulegen binnen vier Monaten ab dem Antrag auf Bewilligung (§ 22 Abs. 3) – und alle, die einen auffälligen Hund an öffentlichen Orten führen (§ 26). Nach der Sachkundeverordnung umfasst er einen allgemeinen Teil von mindestens vier Stunden und einen praktischen Teil von mindestens vier Stunden in drei Modulen mit Prüfung (§§ 2 und 3).

Quelle

RIS (Landesrecht Burgenland): Burgenländisches Landessicherheitsgesetz (Bgld. LSG), LGBl. Nr. 30/2019, Fassung vom 28.10.2026

Weitere Quellen

geprüft am 29. Oktober 2026

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Angaben ohne Gewähr

Stand: 29. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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