Hundeabgabe: Salzburg
Wer ist für die Hundeabgabe zuständig? Das steht für Salzburg in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.
belegtgeprüft am 28. Oktober 2026
Kurzwert
Zuständig: Gemeinde
Die Regel
Die Abgabe für das Halten von Hunden (Hundeabgabe) ist eine ausschließliche Gemeindeabgabe (§ 16 Abs. 1 Z 12 und Abs. 2 FAG 2024). Die Gemeinden dürfen sie durch Beschluss der Gemeindevertretung ohne Höchstbetrag ausschreiben; Wachhunde, Assistenzhunde und Hunde, die für Beruf oder Erwerb gehalten werden, fallen nicht unter diese Ermächtigung (§ 17 Abs. 3 Z 2 FAG 2024). Die Salzburger Gemeinden dürfen die Daten aus der Hundemeldung auch für die Abgabe verwenden (§ 16a Abs. 4 S.LSG). Betrag je Gemeinde, siehe die Stadtseite.
Offene Punkte
Ein eigenes Salzburger Hundeabgabegesetz ergab die RIS-Titelsuche nicht; Verordnungen der Gemeinden nicht gelesen.
Quelle
Weitere Quellen
geprüft am 28. Oktober 2026
Hundeabgabe in den anderen Bundesländern
Hunderegeln Salzburg: alle sechs ThemenHundeabgabe in allen Bundesländern
Angaben ohne Gewähr
Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.
Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.
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