Hundeabgabe

Hundeabgabe: Wien

Wer ist für die Hundeabgabe zuständig? Das steht für Wien in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Zuständig: Gemeinde

Die Regel

Die Hundeabgabe für gewöhnliche Hunde beschließt Wien als Gemeinde aufgrund der bundesgesetzlichen Ermächtigung (FAG 2024 § 17 Abs. 3 Z 2; § 5 Abs. 3 Wiener Hundeabgabegesetz verweist darauf). Das Wiener Hundeabgabegesetz selbst regelt nur Wachhunde und Hunde, die für Beruf oder Erwerb gehalten werden (§ 1). Betrag siehe die Stadtseite.

Offene Punkte

Betrag und Verordnung des Gemeinderats zur allgemeinen Hundeabgabe nicht gelesen.

Quelle

RIS (Bundesrecht konsolidiert): Finanzausgleichsgesetz 2024 (FAG 2024), BGBl. I Nr. 168/2023, §§ 16 und 17, Fassung vom 28.10.2026

Weitere Quellen

geprüft am 28. Oktober 2026

Hundeabgabe in den anderen Bundesländern

Hunderegeln Wien: alle sechs ThemenHundeabgabe in allen Bundesländern

Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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