Hundeabgabe: Wien
Wer ist für die Hundeabgabe zuständig? Das steht für Wien in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.
belegtgeprüft am 28. Oktober 2026
Kurzwert
Zuständig: Gemeinde
Die Regel
Die Hundeabgabe für gewöhnliche Hunde beschließt Wien als Gemeinde aufgrund der bundesgesetzlichen Ermächtigung (FAG 2024 § 17 Abs. 3 Z 2; § 5 Abs. 3 Wiener Hundeabgabegesetz verweist darauf). Das Wiener Hundeabgabegesetz selbst regelt nur Wachhunde und Hunde, die für Beruf oder Erwerb gehalten werden (§ 1). Betrag siehe die Stadtseite.
Offene Punkte
Betrag und Verordnung des Gemeinderats zur allgemeinen Hundeabgabe nicht gelesen.
Quelle
Weitere Quellen
geprüft am 28. Oktober 2026
Hundeabgabe in den anderen Bundesländern
Hunderegeln Wien: alle sechs ThemenHundeabgabe in allen Bundesländern
Angaben ohne Gewähr
Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.
Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.
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