Hundeabgabe

Hundeabgabe: Burgenland

Wer ist für die Hundeabgabe zuständig? Das steht für Burgenland in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Zuständig: Gemeinde

Die Regel

Die Hundeabgabe schreiben die Gemeinden per Verordnung des Gemeinderats aufgrund der bundesgesetzlichen Ermächtigung aus; für diese Gemeinden gilt das Hundeabgabegesetz (§ 1 Abs. 1). Der Gemeinderat setzt die Höhe fest: für Nutzhunde 7,20 € bis 14,50 €, für andere Hunde mindestens 14,50 € im Jahr (§ 2 Abs. 1). Zu zahlen ist jährlich im Jänner; ein neuer Hund ist binnen zwei Wochen beim Gemeindeamt anzumelden (§ 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1). Jeder abgabepflichtige Hund muss die Hundemarke der Gemeinde an einem Halsband oder Brustgeschirr tragen (§ 9). Betrag je Gemeinde, siehe die Stadtseite.

Quelle

RIS (Landesrecht Burgenland): Hundeabgabegesetz, LGBl. Nr. 5/1950, Fassung vom 28.10.2026

geprüft am 28. Oktober 2026

Hundeabgabe in den anderen Bundesländern

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Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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