Hundeabgabe: Steiermark
Wer ist für die Hundeabgabe zuständig? Das steht für Steiermark in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.
belegtgeprüft am 28. Oktober 2026
Kurzwert
Zuständig: Gemeinde
Die Regel
Die Hundeabgabe schreiben die Gemeinden per Verordnung aus; das Steiermärkische Hundeabgabegesetz 2013 gibt den Rahmen (§ 1). Für den ersten Hund beträgt sie jährlich mindestens 60 € und höchstens 100 €; für weitere Hunde ist eine Staffelung bis zu diesem Höchstbetrag zulässig; für Wach-, Nutz- und Jagdhunde höchstens 30 € je Hund (§ 2). Nach einer bestandenen Begleithundeprüfung bei einer anerkannten Hundeschule ermäßigt sie sich um 50 % (§ 5 Abs. 3); fehlt bei der Meldung ein nötiger Hundekundenachweis, verdoppelt sie sich bis zu dessen Vorlage (§ 6). Die Abgabe ist selbst zu berechnen und bis 15. April zu zahlen (§ 9 Abs. 1). Betrag je Gemeinde, siehe die Stadtseite.
Quelle
geprüft am 28. Oktober 2026
Hundeabgabe in den anderen Bundesländern
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Angaben ohne Gewähr
Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.
Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.
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