Hundeabgabe

Hundeabgabe: Steiermark

Wer ist für die Hundeabgabe zuständig? Das steht für Steiermark in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Zuständig: Gemeinde

Die Regel

Die Hundeabgabe schreiben die Gemeinden per Verordnung aus; das Steiermärkische Hundeabgabegesetz 2013 gibt den Rahmen (§ 1). Für den ersten Hund beträgt sie jährlich mindestens 60 € und höchstens 100 €; für weitere Hunde ist eine Staffelung bis zu diesem Höchstbetrag zulässig; für Wach-, Nutz- und Jagdhunde höchstens 30 € je Hund (§ 2). Nach einer bestandenen Begleithundeprüfung bei einer anerkannten Hundeschule ermäßigt sie sich um 50 % (§ 5 Abs. 3); fehlt bei der Meldung ein nötiger Hundekundenachweis, verdoppelt sie sich bis zu dessen Vorlage (§ 6). Die Abgabe ist selbst zu berechnen und bis 15. April zu zahlen (§ 9 Abs. 1). Betrag je Gemeinde, siehe die Stadtseite.

Quelle

RIS (Landesrecht Steiermark): Steiermärkisches Hundeabgabegesetz 2013, LGBl. Nr. 89/2012, Fassung vom 28.10.2026

geprüft am 28. Oktober 2026

Hundeabgabe in den anderen Bundesländern

Hunderegeln Steiermark: alle sechs ThemenHundeabgabe in allen Bundesländern

Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

Weiter bei DOGSY

Bei DOGSY vernetzen sich Hundehalter, Hundesitter und alle, die Hunde mögen.