Hundesteuer: Tirol
Wer ist für die Hundeabgabe zuständig? Das steht für Tirol in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.
belegtgeprüft am 28. Oktober 2026
Kurzwert
Zuständig: Gemeinde
Die Regel
In Tirol heißt die Abgabe Hundesteuer. Für gewöhnliche Hunde schreiben die Gemeinden sie aufgrund der bundesgesetzlichen Ermächtigung aus; das Tiroler Hundesteuergesetz erlaubt zusätzlich eine Steuer auf Wachhunde und Hunde für Beruf oder Erwerb, aber nur in Gemeinden, die die allgemeine Abgabe erheben (§ 1). Betrag je Gemeinde, siehe die Stadtseite.
Offene Punkte
Beträge und Verordnungen der Gemeinden nicht gelesen.
Quelle
RIS (Landesrecht Tirol): Tiroler Hundesteuergesetz, LGBl. Nr. 3/1980, Fassung vom 28.10.2026
geprüft am 28. Oktober 2026
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Angaben ohne Gewähr
Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.
Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.
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