Hundesteuer

Hundesteuer: Tirol

Wer ist für die Hundeabgabe zuständig? Das steht für Tirol in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Zuständig: Gemeinde

Die Regel

In Tirol heißt die Abgabe Hundesteuer. Für gewöhnliche Hunde schreiben die Gemeinden sie aufgrund der bundesgesetzlichen Ermächtigung aus; das Tiroler Hundesteuergesetz erlaubt zusätzlich eine Steuer auf Wachhunde und Hunde für Beruf oder Erwerb, aber nur in Gemeinden, die die allgemeine Abgabe erheben (§ 1). Betrag je Gemeinde, siehe die Stadtseite.

Offene Punkte

Beträge und Verordnungen der Gemeinden nicht gelesen.

Quelle

RIS (Landesrecht Tirol): Tiroler Hundesteuergesetz, LGBl. Nr. 3/1980, Fassung vom 28.10.2026

geprüft am 28. Oktober 2026

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Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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