Hundeabgabe

Hundeabgabe: Oberösterreich

Wer ist für die Hundeabgabe zuständig? Das steht für Oberösterreich in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Zuständig: Gemeinde

Die Regel

Das Oö. Hundehaltegesetz 2024 ermächtigt die Gemeinden, eine Hundeabgabe zu erheben; der Gemeinderat setzt sie für das Haushaltsjahr fest (§ 15 Abs. 1, § 16 Abs. 1). Für Wachhunde und Hunde, die für Beruf oder Erwerb nötig sind, beträgt sie höchstens 30 € (§ 16 Abs. 2). Befreit sind u. a. ausgebildete Assistenzhunde und Hunde in bewilligten Tierheimen (§ 15 Abs. 2). Zu zahlen ist erstmals binnen zwei Wochen nach der Meldung, danach jährlich bis 31. März (§ 17 Abs. 2). Betrag je Gemeinde, siehe die Stadtseite.

Quelle

RIS (Landesrecht Oberösterreich): Oö. Hundehaltegesetz 2024, LGBl. Nr. 84/2024, Fassung vom 28.10.2026

geprüft am 28. Oktober 2026

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Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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