Hundeabgabe: Oberösterreich
Wer ist für die Hundeabgabe zuständig? Das steht für Oberösterreich in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.
belegtgeprüft am 28. Oktober 2026
Kurzwert
Zuständig: Gemeinde
Die Regel
Das Oö. Hundehaltegesetz 2024 ermächtigt die Gemeinden, eine Hundeabgabe zu erheben; der Gemeinderat setzt sie für das Haushaltsjahr fest (§ 15 Abs. 1, § 16 Abs. 1). Für Wachhunde und Hunde, die für Beruf oder Erwerb nötig sind, beträgt sie höchstens 30 € (§ 16 Abs. 2). Befreit sind u. a. ausgebildete Assistenzhunde und Hunde in bewilligten Tierheimen (§ 15 Abs. 2). Zu zahlen ist erstmals binnen zwei Wochen nach der Meldung, danach jährlich bis 31. März (§ 17 Abs. 2). Betrag je Gemeinde, siehe die Stadtseite.
Quelle
geprüft am 28. Oktober 2026
Hundeabgabe in den anderen Bundesländern
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Angaben ohne Gewähr
Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.
Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.
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