Listenhunde: Salzburg
Gibt es eine Rasseliste, und welche Rassen stehen darauf? Das steht für Salzburg in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.
belegtgeprüft am 28. Oktober 2026
Kurzwert
Keine Rasseliste
Die Regel
Das S.LSG kennt keine Rasseliste. Als gefährlich gilt ein Hund, wenn die Gemeinde das nach Prüfung im Einzelfall feststellt, etwa weil er Menschen oder Tiere gebissen oder übermäßige Angriffslust gezeigt hat (§ 19 Abs. 3). Ein solcher Hund darf nur mit Bewilligung der Gemeinde gehalten werden; sie ist binnen zehn Tagen zu beantragen (§ 19 Abs. 1).
Weitere Angaben aus der Quelle
- Auflagen
- Bewilligung nur bei Zuverlässigkeit, persönlicher Eignung und erweiterter Sachkunde, bestandenem Wesenstest, dauerhafter Kennzeichnung des Hundes und Haftpflichtversicherung (§ 19 Abs. 4); außerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Grundflächen nur persönlich oder durch geeignete, vertraute Personen führen, Bewilligung mitführen (§ 24).
Offene Punkte
Gelesen wurden die Hundebestimmungen §§ 15 bis 24; die RIS-Titelsuche ergab keine Salzburger Rassenverordnung.
Quelle
geprüft am 28. Oktober 2026
Listenhunde in den anderen Bundesländern
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Angaben ohne Gewähr
Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.
Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.
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