Listenhunde: Niederösterreich
Gibt es eine Rasseliste, und welche Rassen stehen darauf? Das steht für Niederösterreich in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.
belegtgeprüft am 28. Oktober 2026
Kurzwert
Rasseliste mit 8 Rassen
Die Regel
Bei Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird ein erhöhtes Gefährdungspotential stets vermutet (§ 2 Abs. 2). Bei Zweifeln an der Zuordnung einer Kreuzung muss der Halter ein Sachverständigengutachten vorlegen (§ 2 Abs. 4). Dazu kommen auffällige Hunde, die die Gemeinde per Bescheid feststellt, etwa nach einem schweren Biss ohne Anlass (§ 3).
Weitere Angaben aus der Quelle
- Auflagen
- Meldung bei der Gemeinde mit Beschreibung von Grundstück, Einfriedung und Gebäude; erweiterte Sachkunde (zehn Stunden mit dem Hund); Haftpflichtversicherung; höchstens zwei solche Hunde je Haushalt; an öffentlichen Orten im Ortsbereich immer Leine und Maulkorb (§ 4 Abs. 1 und 6, § 5 Abs. 2, § 8 Abs. 4).
- Rassen auf der Liste
- Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Dogo Argentino
- Pit-Bull
- Bandog
- Rottweiler
- Tosa Inu
Offene Punkte
Ob die Landesregierung per Verordnung nach § 2 Abs. 3 weitere Rassen bestimmt hat, nicht geprüft (die RIS-Titelsuche ergab keine solche Verordnung).
Quelle
RIS (Landesrecht Niederösterreich): NÖ Hundehaltegesetz, LGBl. 4001, Fassung vom 28.10.2026
geprüft am 28. Oktober 2026
Listenhunde in den anderen Bundesländern
Hunderegeln Niederösterreich: alle sechs ThemenListenhunde in allen Bundesländern
Angaben ohne Gewähr
Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.
Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.
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