Listenhunde

Listenhunde: Wien

Gibt es eine Rasseliste, und welche Rassen stehen darauf? Das steht für Wien in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Rasseliste mit 12 Rassen

Die Regel

Für zwölf Rassen und ihre Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden gilt die Hundeführscheinpflicht: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler und Dogo Argentino (Verordnung, § 1). Ob ein Hund dazugehört, beurteilt die Behörde nach dem äußeren Erscheinungsbild; der Halter kann das Gegenteil mit einer fachtierärztlichen Begutachtung nachweisen (§ 5a Abs. 10 Wiener Tierhaltegesetz). Die Zucht dieser Hunde ist verboten (§ 5a Abs. 13).

Weitere Angaben aus der Quelle

Auflagen
Hundeführscheinprüfung für Hunde ab sechs Monaten binnen drei Monaten nach Beginn der Haltung, zugelassen ab 16 Jahren mit Verlässlichkeit und Strafregisterbescheinigung; Wiederholung nach 21 bis 24 Monaten; Haftpflichtversicherung; an öffentlichen Orten Maulkorb und Leine; Führen nur unter 0,5 Promille (§ 5a Abs. 1, 4, 5, 7, 8, 12 und 14 Wiener Tierhaltegesetz).
Rassen auf der Liste
  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Mastino Napoletano
  • Mastin Espanol
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Bullmastiff
  • Tosa Inu
  • Pit Bull Terrier
  • Rottweiler
  • Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff)

Quelle

RIS (Landesrecht Wien): Verordnung über die Festlegung von hundeführscheinpflichtigen Hunden, LGBl. Nr. 33/2010, Fassung vom 28.10.2026

Weitere Quellen

geprüft am 28. Oktober 2026

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Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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